Radfahrausbildung
Die Radfahrausbildung ist in Sachsen im Lehrplan der Grund- und Förderschulen verankert. Während die Schulen die Theorie vermitteln, übernimmt die Polizei den praktischen Teil, welcher auf Verkehrsübungsplätzen absolviert wird.
Die Planung der Radfahrausbildung erfolgt zentral durch die Polizei in enger Abstimmung mit den Schulen, den Schulträgern und den Verkehrswachten.
Das Landesamt für Schule und Bildung informiert die Schulen über die geplanten Ausbildungstermine.
Welche Voraussetzungen muss mein Kind erfüllen?
- Mein Kind kann das Fahrradfahren sicher beherrschen.
- Dazu gehört insbesondere:
- Sicheres Anfahren und Anhalten
- Fahren mit einer Hand/Geben von Handzeichen
- Drehen des Kopfes, um nachfolgenden Verkehr zu beachten.
- Voraussetzung für eine Teilnahme an der praktischen Radfahrausbildung ist die vorher abgelegte theoretische Prüfung im Sachunterricht.
Wie kann ich die Ausbildung unterstützen?
Zur Durchführung der praktischen Radfahrausbildung sind anwendbare theoretische Kenntnisse der Regeln im Straßenverkehr notwendig. Besondere Schwerpunkte sind dabei:
- richtiges Verhalten beim Anfahren und Anhalten
- Vorfahrtsregeln
- Vorbeifahren am Hindernis
- Abbiegen nach links in acht Punkten
Eltern können die praktische Ausbildung unterstützen, indem Sie die in der Schule erworbenen Kenntnisse mit Ihren Kindern nochmals besprechen.
Was muss an den Tagen der Ausbildung beachtet werden?
- Ihr Kind hält sich bis zu zwei Stunden im Freien auf. Daher benötigt es wettergerechte Kleidung, ggf. Handschuhe, Mütze, Sonnenschutz etc.
- Ihr Kind muss bei der Ausbildung feste Schuhe tragen. Kinder mit Schuhen ohne geschlossene Spitze werden zur Sicherheit von der Ausbildung ausgeschlossen.
- Auf das Tragen von langen Röcken oder Mänteln sollte an diesen Tagen zugunsten der Sicherheit verzichtet werden.
- Geben Sie Ihrem Kind bei warmer Witterung bitte reichlich Getränke mit.
- Sollte Ihr Kind etwas längere Haare haben, wäre es sinnvoll, ihm einen Haargummi oder Ähnliches mitzugeben.
- Das Tragen eines Fahrradhelms während der Radfahrausbildung ist Pflicht. In der Regel kann ein Helm ausgeliehen werden.
- Bei der Ausbildung kann mit eigenen, verkehrssicheren Fahrrädern gefahren werden.
- Die Fahrräder werden vor Beginn der Ausbildung durch die Polizeibeamten überprüft. Sollte Ihr Kind an den Tagen der Ausbildung kein verkehrssicheres Fahrrad mitführen, kann eines für die Ausbildung ausgeliehen werden.
Radfahrausbildung in den Ferien
Die Polizei bietet Schülern in den Schulferien die Möglichkeit, auf ausgewiesenen Verkehrsübungsplätzen die praktische Radfahrausbildung durchzuführen und den Fahrradpass zu erhalten.
Informationen zum Ablauf und aktuelle Termine der Nachschulung finden Sie hier: