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Jugendverkehrsschule

Verkehrsschule

Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Leipzig wird die Fahrradausbildung auf einem Verkehrsübungsplatz durchgeführt.

Die Ausbildung ist Bestandteil des Lehrplans in den Grund- und Förderschulen und wird zentral geplant. Informationen über die Termine und Orte der Ausbildung erhalten Sie von dem jeweiligen Klassenlehrer.

 

Informationen zum Inhalt und Ablauf der praktischen Radfahrausbildung finden Sie unter: https://www.polizei.sachsen.de/de/4251.htm

Welche Voraussetzungen muss mein Kind erfüllen?
  • Mein Kind kann das Fahrradfahren sicher beherrschen.
  • Dazu gehört insbesondere:
  • Sicheres Anfahren und Anhalten
  • Fahren mit einer Hand/Geben von Handzeichen
  • Drehen des Kopfes, um nachfolgenden Verkehr zu beachten.
  • Voraussetzung für eine Teilnahme an der praktischen Radfahrausbildung ist die vorher abgelegte theoretische Prüfung im Sachunterricht.

 

Wie kann ich die Ausbildung unterstützen?

Zur Durchführung der praktischen Radfahrausbildung sind anwendbare theoretische Kenntnisse der Regeln im Straßenverkehr notwendig. Besondere Schwerpunkte sind dabei:

  • richtiges Verhalten beim Anfahren und Anhalten
  • Vorfahrtsregeln
  • Vorbeifahren am Hindernis
  • Abbiegen nach links in acht Punkten

Eltern können die praktische Ausbildung unterstützen, indem Sie die in der Schule erworbenen Kenntnisse mit Ihren Kindern nochmals besprechen.

 

Was muss an den Tagen der Ausbildung beachtet werden?

 

  • Ihr Kind hält sich bis zu zwei Stunden im Freien auf. Daher benötigt es wettergerechte Kleidung, ggf. Handschuhe, Mütze, Sonnenschutz etc.
  • Ihr Kind muss bei der Ausbildung feste Schuhe tragen. Kinder mit Schuhen ohne geschlossene Spitze werden zur Sicherheit von der Ausbildung ausgeschlossen.
  • Auf das Tragen von langen Röcken oder Mänteln sollte an diesen Tagen zugunsten der Sicherheit verzichtet werden.
  • Geben Sie Ihrem Kind bei warmer Witterung bitte reichlich Getränke mit.
  • Sollte Ihr Kind etwas längere Haare haben, wäre es sinnvoll, ihm einen Haargummi oder Ähnliches mitzugeben.
  • Das Tragen eines Fahrradhelms während der Radfahrausbildung ist Pflicht. In der Regel kann ein Helm ausgeliehen werden.
  • Bei der Ausbildung kann mit eigenen, verkehrssicheren Fahrrädern gefahren werden.
  • Die Fahrräder werden vor Beginn der Ausbildung durch die Polizeibeamten überprüft. Sollte Ihr Kind an den Tagen der Ausbildung kein verkehrssicheres Fahrrad mitführen, kann eines für die Ausbildung ausgeliehen werden.

 

Termine und Orte zur Nachschulung

 

Schülern, die noch nicht sicher fahren und den Fahrradpass erhalten wollen, bieten wir gern die Möglichkeit zu einer Nachschulung. Auf der folgenden Seite finden Sie die Orte und Termine.

https://www.polizei.sachsen.de/de/82258.htm


 

 


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