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Der WSP-Abschnitt Riesa

Dienstgebäude des Postens Riesa
Dienstgebäude des WSP Abschnitts Riesa

Der WSP-Abschnitt Riesa ist verantwortlich für die Wahrnehmung der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben
  • vom Stromkilometer 82,5 - Ortslage Meißen bis
  • zum Stromkilometer 172 - Ortslage Dommitzsch.

Der Dienst im WSP-Abschnitt Riesa wird täglich im Zeitraum von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr durchgeführt. Die Dienstzeiten können der jeweiligen polizeilichen Einsatzlage angepasst werden und unterliegen insofern anlassbezogenen Veränderungen. Außerhalb dieser Zeiten wird im WSP-Abschnitt Riesa, für ad hoc Einsätze eine Bootsbesatzung in Rufbereitschaft vorgehalten.

Zudem ist der WSP Abschnitt Riesa rund um die Uhr telefonisch über den Lagedienst des Päsidiums der Bereitschaftspolizei (Tel.: 0341 58 55 100) erreichbar.

Geografische Besonderheiten des Wasserstraßenabschnittes:

  • 7 Anlegestellen der Fahrgastschifffahrt
  • 6 Brücken
  • 5 Fähren, davon 4 Gierseilfähren
  • 2 Bundeshäfen mit Umschlag
  • 3 Sportboothäfen
  • 14 Ankerplätze
  • 10 Liegestellen bzw. -plätze
  • 9 Freileitung
  • 2 Wasserskistrecken
  • keine Tankstelle

 Besondere Vorsicht ist an der Fahrwasserenge am "Außiger Winkel", Stromkilometer 122,80, geboten.
Ab km 121 talwärts wird das zum Teil sandige Ufer durch Steinbuhnen geschützt.


Objekt Leipzig

Mit Beginn des Jahres 2020 wurde ein neuer WSP Standort im Bereich Leipzig in Betrieb genommen. Dieses Objekt wird strukturmäßig dem WSP-Abschnitt Riesa zugeordnet. Der Dienst an diesem Standort wird täglich im Zehnstundendienst realisiert. Die Dienstzeiten können der jeweiligen polizeilichen Einsatzlage angepasst werden und unterliegen insofern anlassbezogenen Veränderungen.

Zu den Besonderheiten am Standort gehört, dass in den Zuständigkeitsbereich eine Vielzahl unterschiedlichster Gewässer fallen. Neben der Bundeswasserstraße Saale-Leipzig-Kanal zählen die Flüsse und Kanäle in der Leipziger Innenstadt dazu. Auch gehört eine Vielzahl von Seen, die sich teilweise bis in unsere Nachbarbundesländer Thüringen und Sachsen-Anhalt erstrecken, dazu. Meist sind diese aus ehemaligen Braunkohletagebauen entstanden. Teilweise sind diese Gewässer noch nicht vollständig fertig gestellt und für schiffbar erklärt. Somit unterscheidet sich die Rechtslage teilweise von Gewässer zu Gewässer.
Der aktuelle örtliche Zuständigkeitsbereich der Wasserschutzpolizeistandortes Leipzig erstreckt sich bereits jetzt auf eine Fläche von über 5.500 ha. Zusätzlich zu dieser Wasserfläche kommen Kleinstgewässer und weitere, noch für schiffbar zu erklärende Gewässer bzw. Gewässerabschnitte. Eine weitere Vergrößerung des Zuständigkeitsbereiches ist somit bereits absehbar.


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