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Gemeinsame Kontrollen der Polizeidirektion Görlitz, der Bundespolizei und des Zolls im grenznahen Bereich

Verantwortlich: Philipp Marko (pm)
Stand: 23.05.2019, 15:50 Uhr

 

Gemeinsame Kontrollen der Polizeidirektion Görlitz, der Bundespolizei und des Zolls im grenznahen Bereich

Polizeidirektion Görlitz,
Landkreis Görlitz, Bundesgrenze zur Republik Polen
23.05.2019, 04:00 Uhr - 14:00 Uhr

Zwischen den frühen Morgenstunden und dem Nachmittag des Donnerstags fanden im Landkreis Görlitz Komplexkontrollen in der Nähe der Grenzübergänge zum bundesdeutschen Nachbarstaat Polen statt. Zweck der gemeinsam vollzogenen Kontrollen waren die Bekämpfung und die Vorbeugung strafbarer Umstände, insbesondere der Kfz- und Eigentumskriminalität.

Die Kontrollen erstreckten sich von Bad Muskau bis hin nach Zittau. Entlang der Bundesgrenze kamen Beamte der Polizeidirektion Görlitz und der Bereitschaftspolizei Sachsen sowie der Bundespolizei und des Zolls zum Einsatz.

Ein Polizeihubschrauber in der Luft sorgte für einen besonders spezifischen Überblick, während auf festem Boden Teile der polizeilichen Reiterstaffel als auch mehrere Spürhunde die Beamten an den Kontrollstellen unterstützten.

In der Zeit von 04:00 Uhr bis 14:00 Uhr begutachteten 417 Beamte entlang der deutsch-polnischen Grenze  997 Fahrzeuge und 1561 Personen. Hierbei eröffneten die Polizisten acht strafrechtliche Ermittlungsverfahren.


 

Im Detail handelte es sich hierbei um vier Verdachtsmomente im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, zwei hinsichtlich  des Waffengesetzes sowie um ein Verfahren gemäß dem Straßenverkehrsgesetz. Überdies ermittelt die Kriminalpolizei wegen des Verdachts einer Beleidigung.

Ferner wurden 31 Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Daneben verzeichneten die Beamten insgesamt neun Fahndungstreffer im Zusammenhang mit Aufenthaltsermittlungen.


 

Auf dem Parkplatz Neiße an der BAB 4 in Richtung Polen herrschte geschäftiger Verkehr.

In einem Kleinlastwagen erreichte ein 31-Jähriger die Kontrollstelle. Ein Drogenschnelltest legte kurz darauf den Verdacht nahe, der Mann könnte Amphetamine eingenommen haben. Gleiches widerfuhr einem 29-jährigen Citroen-Fahrer. Während die Fahrten ein jähes Ende fanden, leiteten die Polizisten Bußgeldverfahren ein.

Einen 25-jährigen Autofahrer ereilte ein ähnliches
Schicksal. Neben einem positiven Schnelltest, der auf die Einnahme von Amphetaminen hindeutete, fanden Polizeibeamte in seinem Gefährt einen Teleskopschlagstock und eine geringe Menge Marihuana. Es wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel-, das Waffen- und das Straßenverkehrsgesetz eingeleitet.

Mit einem als Taschenlampe getarnten Elektroschocker und zwei Cliptütchen mit vermutlichen Betäubungsmitteln im Gepäck wurde ein 33-jähriger Pkw-Fahrer von den Beamten ertappt. Der Mann hatte zu allem Überfluss offenbar Amphetamine zu sich genommen. Die Einleitung eines Straf- und eines Bußgeldverfahrens blieb nicht aus.

Einem anderen Fahrzeugführer war die Kontrolle offenbar prinzipiell ein Dorn im Auge. Unwirsch rief er einem Beamten der Bundespolizei Beleidigungen entgegen, die das Eröffnen eines Strafverfahrens nach sich zogen.

Über keine Fahrerlaubnis verfügte indes ein 23 Jahre alter Autofahrer. Die Ordnungshüter leiteten ein Ermittlungsverfahren ein und verboten ihm, seine Fahrt fortzusetzen.

 

Im Auto eines 27-Jährigen fanden die Kontrollierenden fünf pflanzliche Samen, die augenscheinlich von einem Cannabisgewächs stammten. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

Bundespolizisten eröffneten außerdem ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines unerlaubten Aufenthalts und des unerlaubten Ausführens einer Erwerbstätigkeit bei einem weiteren Fahrzeugführer.


 

An der Stadtbrücke in Görlitz bewegten die Ordnungshüter einen 49-Jährigen zum Anhalten seines Autos. Ein Drogenschnelltest legte auch in diesem Fall den Verdacht nahe, er könne Amphetamine eingenommen haben. Später deuteten auch voneinander unabhängige Schnelltests eines 37- und eines 31-Jährigen darauf hin, sie könnten unter dem Einfluss von Amphetaminen am Straßenverkehr teilgenommen haben. Die Beamten leiteten auch in diesen Fällen Bußgeldverfahren ein.

Ein 33-Jähriger Passant trug indes ein Cliptütchen bei sich, das den Eindruck erweckte, Betäubungsmittel zu beinhalten. Die Polizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren ein.

Ein Einhandmesser steckte indes in der Kleidung eines 21 Jahre alten Fußgängers, der im Begriff war, die Stadtbrücke zu überqueren. Die Beamten stellten das Messer sicher und leiteten ein Bußgeldverfahren wegen des Verdachtes eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Während der Kontrolle an der S 127 in Krauschwitz geriet ein 59-Jähriger ins Visier der Polizisten. Der Mann trug ebenfalls ein Einhandmesser griffbereit bei sich. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wurde eröffnet.

An der Chopinstraße in Zittau bemerkten die Polizisten einen offenbar zu schwergewichtigen Transporter, veranlassten daher eine Wiegung und leiteten letztlich ein Bußgeldverfahren ein.


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