Polizeieinsatz in #Ostritz - 6. Fortschreibung
Stand: 24.06.2019, 17:00 Uhr
Polizeieinsatz in #Ostritz - 6. Fortschreibung
Bezug: 1. Medieninformation vom 23. Juni 2019
Ostritz, Innenstadt
21.06.2019, 18:00 Uhr - 23.06.2019, 03:00 Uhr
Verdeckte Symbole am Arm eines Versammlungsteilnehmers
Wie bereits vermeldet, wurde der Polizei Sachsen am späten Samstagabend ein Tweet bei Twitter bekannt. Ein Medienvertreter veröffentlichte einen Videomitschnitt einer Polizeikontrolle an der Bahnhofstraße in Ostritz. Die Polizei hat das betreffende Video gesichert. Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei hielten einen 31-Jährigen an, der an den Armen tätowiert war. Durch eine Armbinde hatte der Mann eine verbotene Tätowierung abgedeckt, um ein offenes Zeigen zu verhindern. Die übrigen sichtbaren Abbildungen prüft der polizeiliche Staatsschutz und ermittelt wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Zur Aufklärung des gesamten Geschehens, wird nun insbesondere untersucht, was zeitlich vor und nach dem Video geschah. Die Ermittlungen dauern an.
Private Patches an der Uniform eines Beamten
Ein Foto eines Beamten der Bundespolizei, welcher am Samstagnachmittag in Ostritz an seiner Uniform zwei Abzeichen trug, war Gegenstand von Diskussionen in sozialen Netzwerken. Eine erste Überprüfung ergab, dass diese Abzeichen strafrechtlich nicht relevant waren. Die Bundesbereitschaftspolizei prüft den Sachverhalt und wendete sich am Montagnachmittag über Twitter an die Öffentlichkeit.
Nicht benannter Ordner im Versammlungsgelände an der Bahnhofstraße in Ostritz
Im Zuge der medialen Berichterstattung im Sinne der am vergangenen Wochenende an der Bahnhofstraße in Ostritz stattfindenden Versammlung ist deutlich geworden, dass ein Mann sich offenbar ohne Wissen der Polizei als Ordner ausgegeben hat. Der Name des Mannes war nicht auf der endgültigen Ordnerliste, welche der Polizei kurz vor Versammlungsbeginn durch den Versammlungsleiter vorgelegt wurde. Zwar hatte eine vorläufige Auflistung seinen Namen beinhaltet, diese konnte jedoch nicht als Grundlage für die rechtlich mögliche Beschränkung der Ordner dienen. Ob und inwieweit der Versammlungsleiter dem erwähnten Mann gestattet hatte, während der Versammlung eine Ordnerbinde zu tragen, ist derzeit unklar, bildet jedoch den Gegenstand aktueller Ermittlungen.