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Gemeinsame Komplexkontrollen an der Bundesgrenze

Verantwortlich: Torsten Jahn (tj)
Stand: 21.08.2019, 16:00 Uhr

 

Gemeinsame Komplexkontrollen an der Bundesgrenze

Bundesgrenze zur Republik Polen und zur Tschechischen Republik
20.08.2019, 15:00 Uhr - 22:00 Uhr

Die Polizeidirektion Görlitz führte am Dienstag gemeinsam mit der Bereitschaftspolizei Sachsen, den Bundespolizeiinspektionen Ludwigsdorf und Ebersbach sowie dem Hauptzollamt Dresden Komplexkontrollen an allen Grenzübergängen durch. Ziel war die Bekämpfung der Kriminalität, insbesondere mit Schwerpunkt der Kfz- und Eigentums-Kriminalität.

In der Zeit von 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr kontrollierten 373 Beamte entlang der deutsch-polnischen und der deutsch-tschechischen Grenze 1.711 Fahrzeuge und 4.145 Personen. Dabei stellten die Polizisten 38 Straftaten und 145 Ordnungswidrigkeiten fest. Fünf Fahndungserfolge waren zu verzeichnen. Ab 15:00 Uhr erfolgte eine gemeinsame Streife mit der polnischen Polizei im Grenzbereich Zittau sowie unterstützend im Bereich der Neißewiesen in Görlitz und Ostritz der Einsatz von zwei Polizeireiterstreifen.

Zu den festgestellten Straftaten zählten vier Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, sechs Verstöße gegen das Waffengesetz, zehn Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, eine Anzeige wegen Hehlerei sowie zwei Anzeigen wegen Urkundenfälschung. Auch ein Delikt im Bereich des Fahrens unter Alkoholeinwirkung (Fahrer mit 1,9 Promille), elf Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und drei Verstöße gegen die Vorschriften über die Pflichtversicherung stellten die Beamten fest.

Die Beamten eröffneten beispielsweise folgende Ermittlungsverfahren:

An der Kontrollstelle an der B 178 in Zittau stellten die Polizisten  gegen 16:50 Uhr einen 30-Jährigen fest, der sein Fahrzeug unter Einfluss von Betäubungsmitteln führte und auch ein Cliptütchen mit verdächtigen Substanzen dabei hatte. Außerdem war der polnische Bürger nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Im Auto lag zusätzlich eine griffbereite Gasdruckwaffe ohne Prüfzeichen.

Gegen 16:00 Uhr kontrollierten Beamte auf dem Parkplatz Neiße an der BAB 4 eine 30-Jährige. Die Polin war durch die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach seit August 2017 per Haftbefehl wegen eines Körperverletzungsdeliktes aus dem Jahr 2016 gesucht worden. Zur Vollstreckung standen 34 Tage Haft, welche die Frau durch die Zahlung von 340 Euro abwenden konnte. Jedoch führte die Dame zudem ein Tütchen mit etwa 2 Gramm Cannabis mit sich.

Gegen 17:40 Uhr stellten Polizisten am Grenzübergang Podrosche einen IVECO mit polnischer Zulassung fest. Im Fahrzeug befand sich eine größere Anzahl von Fahrzeugteilen, bei denen auf den ersten Blick der Verdacht des Diebstahls oder der Hehlerei bestand. Der Wagen und die Ladung wurden sichergestellt.

 

Der Fokus der Bundespolizisten lag auf der Feststellung von unerlaubten Einreisen und Aufenthalten, insbesondere in Verbindung mit der Aufnahme unerlaubter Erwerbstätigkeit.

In diesem Zusammenhang wurden gegen sieben ukrainische Staatsangehörige Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und in einem Fall der Urkundenfälschung eingeleitet. Außerdem sind 5.300 Euro verbotene Arbeitsentgelte und 1.600 Euro Sicherheitsleistung für eingeleitete Strafverfahren einbehalten worden.

So konnte beispielsweise festgestellt werden, dass sich ein 40-jähriger Ukrainer bereits 113 Tage statt der erlaubten 90 Tage im Schengengebiet aufhielt. Dazu kam, dass er seit mehr als einem Monat illegal als Kurierfahrer für eine Firma in Hannover gearbeitet hatte. Es wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro einbehalten.

Ebenfalls in einem Bus saß ein 37-jähriger Mann aus der Ukraine. Dieser hatte nachweislich in einer Autowerkstatt in Niedersachsen ohne Genehmigung gearbeitet. Auch bei ihm wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro einbehalten.

Ein weiterer Ukrainer befand sich auf dem Weg von Gießen nach Kiew. Bei ihm konnte eine gefälschte tschechische Identitätskarte aufgefunden werden. Gegen den 21-Jährigen wird demzufolge auch wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ermittelt. Er hatte während seines zweimonatigen Aufenthalts als Küchenhelfer gearbeitet.

In allen genannten Fällen erfolgt die Entscheidung über die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen durch die zuständige Ausländerbehörde Görlitz am heutigen Tag. In der Regel werden derartige Verstöße mit einer zweijährigen Wiedereinreisesperre geahndet.

Die erfolgreichen gemeinsamen Kontrollen werden auch in Zukunft fortgesetzt. (tj)


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