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Chemnitzer Polizei setzt 3000 Euro Belohnung zur Aufklärung einer Brandstiftung aus

Medieninformation: 580/2019
Verantwortlich: Doreen Göhler
Stand: 29.11.2019, 08:00 Uhr

Erzgebirgskreis

Chemnitzer Polizei setzt 3 000 Euro Belohnung* zur Aufklärung einer Brandstiftung aus

Zeit:     23.08.2019, 19.25 Uhr
Ort:      Aue-Bad Schlema, OT Aue

(4644) Nach dem Brand einer ehemaligen Grundschule, der Heidelsbergschule, im August dieses Jahres setzt die Polizei für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat führen, eine Belohnung* von 3 000 Euro aus.

Am Abend des 23. August 2019 waren Unbekannte auf das umzäunte Gelände einer ehemaligen Grundschule am Buchenweg gelangt und dort in das Schulgebäude eingedrungen. Anschließend hatten sie einen Brand gelegt. Durch das Feuer wurde der mittlere Teil des Gebäudes, insbesondere der Dachstuhl, erheblich beschädigt (siehe auch Medieninformation Nr. 407, Meldung 3224, der Polizeidirektion Chemnitz vom 24.08.2019).

Nach Untersuchungen der Brandursachenermittler gehen die Kriminalisten zweifelsfrei von einer vorsätzlichen Brandstiftung aus. Die bisherigen Ermittlungen des Kriminaldienstes des Polizeireviers Aue führten bislang nicht zur Ermittlung der Täter.

In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Chemnitz setzt die Polizeidirektion Chemnitz für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat und zur Ermittlung des oder der Täter führen, eine Belohnung* von 3 000 Euro aus.

Die Polizei fragt:

Wer hat am 23. August vor der Brandfeststellung gegen 19.25 Uhr Personen oder Fahrzeuge auf oder im Umfeld des Schulgeländes bemerkt, die mit dem Brand in Verbindung stehen könnten?
Wer kann Angaben zu Personen machen, die den Brand herbeigeführt haben?
Wer hat sonst Kenntnisse, die zur Aufklärung der Brandstiftung beitragen können?

Ihre Hinweise nimmt das Polizeirevier Aue unter der Rufnummer 03771 12-0 entgegen.

*Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt. Sollten mehrere Hinweise zur Täterermittlung beitragen, wird der jeweilige Betrag unter den Hinweisgebern nach Maßgabe der Bedeutung des Hinweises aufgeteilt.


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