Falscher Polizeibeamter – Zeugenaufruf u.a. Meldungen
Verantwortlich: Thomas Geithner
Stand: 14.04.2020, 13:30 Uhr
Landeshauptstadt Dresden
Von der Fahrbahn abgekommen
Zeit: 13.04.2020, 18.05 Uhr
Ort: Dresden-Klotzsche
Am Montagabend ist ein Ford (Fahrer 35) von der Radeburger Landstraße abgekommen.
Der 35-Jährige war in Richtung Medingen unterwegs. Kurz nach der Einmündung Am Promigberg kam er nach links von der Straße ab und stieß gegen einen Baum. Der Fahrer blieb unverletzt. Am Ford Focus entstand ein Schaden von rund 3.000 Euro. (sg)
Landkreis Meißen
Brand Wochenendhaus
Zeit: 14.04.2020, 01.50 Uhr
Ort: Nossen, OT Rhäsa
In der vergangenen Nacht ist ein Wochenendhaus am Grunaer Weg durch ein Feuer beschädigt worden.
Die Flammen brachen an einem Holzstapel an der Außenwand des Gebäudes aus und griffen auf das Häuschen über. Verletzt wurde niemand. Angaben zur Höhe des Sachschadens liegen bislang nicht vor.
Die Kriminalpolizei ermittelt wegen fahrlässiger Brandstiftung. (sg)
Ohne Fahrerlaubnis und mit falschen Kennzeichen unterwegs
Zeit: 12.04.2020, 19.20 Uhr
Ort: Wülknitz, OT Lichtensee
Riesaer Polizeibeamte haben am Sonntagabend einen Fordfahrer (26) gestellt, der unter anderem ohne Fahrerlaubnis und mit falschen Kennzeichen unterwegs war.
Die Polizisten kontrollierten den 26-Jährigen auf der Ernst-Thälmann-Straße. Ein Drogentest reagierte positiv auf Amphetamine, einen Führerschein konnte er nicht vorweisen und am Ford waren Kennzeichen angebracht, die als gestohlen gemeldet waren. Darüber hinaus bestand für den Ford kein Versicherungsschutz.
Der 26-jährige Deutsche muss sich nun unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss verantworten. (sg)
Unfall unter dem Einfluss von Alkohol
Zeit: 11.04.2020, 15.20 Uhr
Ort: Thiendorf, OT Sacka
Am Samstagnachmittag stießen auf der Großenhainer Straße ein Volvo und ein BMW zusammen.
Der Fahrer (33) des Volvo fuhr in Richtung Thiendorf und wollte nach links abbiegen. Der hinter ihm fahrende BMW-Fahrer (34) überholte im selben Moment. Es kam zum Zusammenstoß der Autos. Verletzt wurde niemand. Es entstand ein Schaden von rund 8.000 Euro.
Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass der 34-Jährige mit rund einem Promille unter der Einwirkung von Alkohol stand. Sie ordneten eine Blutentnahme an und stellten den Führerschein sicher. Der polnische Staatsangehörige muss sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. (lr)
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Falscher Polizeibeamter – Zeugenaufruf
Zeit: 12.04.2020, 23.45 Uhr
Ort: Bannewitz
Ein Unbekannter hat sich in der Nacht zum Montag als Polizeibeamter ausgegeben, einen Autofahrer (22) gestoppt und versucht ihn um 150 Euro zu betrügen.
Der 22-Jährige war auf dem Hengstberg aus Richtung Horkenstraße unterwegs. Kurz vor der Poisentalstraße stand ein Pkw mit eingeschaltetem Blaulicht am rechten Fahrbahnrand und ein unbekannter Mann forderte ihn auf anzuhalten. Der Unbekannte gab sich als Polizeibeamter aus, ohne jedoch eine Uniform zu tragen oder einen Dienstausweis vorzuzeigen. Weiterhin behauptete er, der 22-Jährige müsse wegen eines Verstoßes gegen die Corona-Schutz-Verordnung vor Ort 150 Euro bezahlen und ließ sich den Personalausweis des Mannes aushändigen.
Bevor es zu einer Zahlung kam, brach der Täter die Maßnahme jedoch ab und gab vor zu einem wichtigen Einsatz zu müssen. Den Ausweis des Autofahrers nahm er mit.
Der Unbekannte war etwa 35 Jahre alt und ca. 1, 65 m groß. Er sprach Deutsch ohne auffälligen Dialekt, hatte dunkle Haare und einen Drei-Tage-Bart.
Die Polizei sucht Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt und dem Unbekannten machen können. Hinweise nimmt die Polizeidirektion Dresden unter der Telefonnummer (0351) 483 22 33 entgegen.
Die Polizei weist hin:
Polizeibeamte, insbesondere in zivil, können sich stets ausweisen. Lassen Sie sich im Zweifel den Dienstausweis zeigen.
Polizeibeamte sind grundsätzlich berechtigt Geldbußen im Verwarngeldbereich vor Ort in bar entgegenzunehmen, jedoch nur bis maximal 55 Euro. Die Aushändigung einer Quittung ist verpflichtend.
Niemand ist verpflichtet Verwarngeld vor Ort in bar zu bezahlen. Eine nachträgliche Überweisung ist immer möglich.
Im Zweifel können Sie jederzeit bei einer Polizeidienststelle anrufen und sich von der Richtigkeit der Maßnahmen überzeugen. (sg)