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Ermittlungsverfahren gegen falschen Polizeibeamten - Beschuldigter in Untersuchungshaft

Medieninformation: 345/2020
Verantwortlich: Thomas Geithner
Stand: 11.06.2020, 09:00 Uhr

Ermittlungsverfahren gegen falschen Polizeibeamten
 

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln  gegen einen 30-jährigen Türken wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in drei Fällen und des Computerbetrugs in fünf  Fällen.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich vor dem 15.02.2020 mit zwei weiteren, bislang unbekannten Tätern entschlossen zu haben, meist ältere Personen in Deutschland anzurufen, sich dabei als Polizist auszugeben und bewusst wahrheitswidrig zu behaupten, dass gegen die angerufene Person ein gegen ihr Vermögen gerichtetes Delikt von anderen Personen geplant sei und die angerufene Person aus diesem Grund sämtliche Vermögenswerte in einen Beutel verpacken und sodann an eine zur Abholung ausgewählte öffentlich zugängliche Stelle verbringen solle. Ferner wurde bewusst wahrheitswidrig behauptet, dass die Vermögenswerte an der angegebenen öffentlich zugänglichen Stelle von einem Polizisten abgeholt und für die angerufene Person sicher verwahrt werden sollten. Tatsächlich sollten die so erlangten Vermögenswerte aber dem Vermögen des Beschuldigten und dessen Mittätern rechtswidrig einverleibt werden.

In Umsetzung dieses Tatentschlusses kontaktierten der Beschuldigte und dessen zwei bisher unbekannte Mittäter am Nachmittag des 15.02.2020 telefonisch eine in Dresden lebende 18-jährige Geschädigte und forderten diese auf, Bargeld, Wertgegenstände und Dokumente in eine vor ihrem Haus stehende Mülltonne reinzulegen, damit diese Gegenstände sodann in Sicherheit gebracht werden könnten. So getäuscht verbrachte die Geschädigte zunächst 1.200,00 EUR, Dokumente und eine Goldkette in die Mülltonne, aus der die Gegenstände sodann von dem Beschuldigten und dessen Mittätern an sich genommen wurden. Aufgrund einer erneuten Aufforderung des Beschuldigten und dessen Mittätern hob die Geschädigte noch weitere 4.800,00 EUR von ihrem Sparkonto ab und legte das Geld am 17.02.2020 wiederum in eine vor ihrem Haus stehende Mülltonne, aus der das Bargeld sodann von dem Beschuldigten und dessen Mittätern an sich genommen wurde.

Darüber hinaus kontaktierten der Beschuldigte und dessen zwei Mittäter am Abend des 27.02.2020 telefonisch eine weitere ältere in Dresden lebende 83-jährige Geschädigte und veranlassten sie, die EC-Karte mit PIN, 130,00 EUR Bargeld, zwei Ketten und verschiedene Ringe in einen Beutel zu packen, die Jalousie hochzuziehen und den Beutel auf die Freifläche vor dem Haus zu werfen, was die Geschädigte auch tat. Dort wurden die Gegenstände von dem Beschuldigten und dessen Mittätern sodann an sich genommen. 

Darüber hinaus wird dem Beschuldigten vorgeworfen, unter Verwendung der so erlangten EC-Karte zum Konto der Geschädigten in fünf Fällen in der Folgezeit unberechtigt insgesamt 3.000,00 EUR Bargeld abgehoben zu haben, um das Bargeld für sich zu behalten.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden gegen den Beschuldigten einen Haftbefehl erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet. Der Beschuldigte befindet sich seit 03.06.2020 in Untersuchungshaft.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ziel der Ermittlungen ist auch, die beiden bisher unbekannten Mittäter zu identifizieren.


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