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Reichlich Verstöße bei Kontrolle geahndet

Medieninformation: 399/2020
Verantwortlich: Andrzej Rydzik
Stand: 31.08.2020, 13:00 Uhr

Erzgebirgskreis

 

Reichlich Verstöße bei Kontrolle geahndet

Zeit:     30.08.2020, 08.30 Uhr bis 13.30 Uhr
Ort:      Wolkenstein, OT Falkenbach

(3385) Am gestrigen Tag führten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion und Mitarbeiter des Landratsamtes des Erzgebirgskreises auf der S 222 bei Falkenbach eine Zweirad- und Geschwindigkeitskontrolle durch. Während der fünfstündigen Kontrollzeit wurden in Summe 396 Fahrzeuge gemessen, wobei 58 Fahrzeugführer die Kontrollstelle mit zu hohen Geschwindigkeiten passierten. Spitzenreiter im negativen Sinne war dabei ein Pkw-Fahrer, der bei erlaubten 70 km/h mit 108 km/h gemessen wurde. Ihn erwartet nicht nur ein Punkt im zentralen Fahreignungsregister, sondern auch eine Geldbuße in Höhe von 240 Euro.

Von den 45 vor Ort angehaltenen Fahrzeugführern müssen elf mit einer punktebewehrten Anzeige rechnen − allerdings nicht nur wegen Geschwindigkeitsverstößen. Zwei dieser Fahrzeugführer wurden zwar nur im Verwarngeldbereich gemessen, sie hatten jedoch auf ihren Smartphones eine Blitzer-App installiert und diese auch betrieben. Die beiden Fahrzeugführer müssen aufgrund dessen mit einer Geldbuße von 75 Euro und einem Punkt im zentralen Fahreignungsregister rechnen. Von einer achtköpfigen Biker-Gruppe mussten sich gleich fünf von ihnen für ihr zu schnelles Fahren verantworten. Vier von ihnen kamen mit einem Verwarngeld von 20 Euro bzw. 35 Euro davon. Ein Biker erhält voraussichtlich einen Bußgeldbescheid in Höhe von 70 Euro. Zudem droht ihm ein Punkt im zentralen Fahreignungsregister.

An der Kontrollstelle anhalten mussten zudem sieben Quads einer geführten Ausfahrt. Sie waren zwar nicht zu schnell unterwegs gewesen und doch gab es für die Beamten Gründe für Beanstandungen. Denn die Fahrzeuge, mit welchen die Teilnehmer eine Tour durch das Erzgebirge gebucht hatten, wiesen einige Mängel auf. So stellten die Polizisten fest, dass an den Quads teils das vordere Kennzeichen fehlte, es waren deutlich zu kleine, nicht typgeprüfte Rückspiegel angebracht und vorgeschriebene lichttechnische Einrichtungen fehlten. Gegen den Fahrzeughalter wurden diverse fahrzeugbezogene Anzeigen erstattet und Mängelberichte erstellt. (Ry)


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