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Zwei Beschuldigte in Haft | Verstoß gegen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

Medieninformation: 580/2020
Verantwortlich: Birgit Höhn (bh), Dorothea Benndorf (db)
Stand: 08.12.2020, 16:56 Uhr

Zwei Beschuldigte in Haft

Ort:      Leipzig (Altlindenau), Uhlandstraße, Georg-Schwarz-Straße
Zeit:     06.12.2020, gegen 22:15 Uhr

Am Sonntagabend sollen zwei Beschuldigte (w, 24, deutsch; m, 20, irakisch) versucht haben, in ein Friseur- sowie in ein Modegeschäft einzubrechen. Beide Versuche schlugen fehl. Die Taten wurden durch eine Zeugin beobachtet, welche eine detaillierte Personenbeschreibung beider Beschuldigten geben konnte. Die beiden Beschuldigten konnten im Rahmen der Tatortbereichsfahndung gestellt werden. In ihren mitgeführten Gegenständen stellten die Polizisten diverse Einbruchwerkzeuge fest. Während der polizeilichen Maßnahmen und Überprüfungen wurde bekannt, dass beide zudem in Verdacht stehen, bereits in der Nacht vom 04. zum 05.12.2020 in einen Laden in der Georg-Schwarz-Straße eingebrochen zu sein und dort mehrere Gegenstände sowie Bargeld entwendet zu haben. Der genaue Sachschaden kann derzeit noch nicht beziffert werden. Bei einer – auf Anordnung der Staatsanwaltschaft – durchgeführten Wohnungsdurchsuchung fanden die Polizeibeamten einen Teil der entwendeten Gegenstände. Gegen die beiden Beschuldigten wurde durch die Staatsanwaltschaft Leipzig beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Leipzig jeweils der Erlass eines Haftbefehls beantragt. Beide wurden heute dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ die beantragten Haftbefehle wegen des dringenden Tatverdachts des Diebstahls in drei Fällen, jeweils in einem besonders schweren Fall, davon in zwei Fällen im Versuch, jeweils in Tateinheit mit Sachbeschädigung. Beide Haftbefehle wurden in Vollzug gesetzt. (bh)

 

Verstoß gegen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

Ort:      Leipzig (Connewitz), Wolfgang-Heinze-Straße
Zeit:     07.12.2020, gegen 19:20 Uhr

Gestern Abend versammelten sich etwa 20 bis 30 Personen vor einem Kiosk im Leipziger Stadtteil Connewitz. Die Gruppierung wuchs im Verlauf des Abends auf etwa 30 bis 40 Menschen an. Diese standen in 10er-Gruppen um Feuertonnen herum und nahmen Speisen zu sich. Dabei wurden teilweise keine Mindestabstände im Sinne der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung eingehalten. Die Operative Gruppe vom Stadtordnungsdienst nahm Kontakt auf und forderte die Gruppierung zweimal auf, in einer gesetzten zeitlichen Frist die Örtlichkeit zu verlassen. Der Kiosk hatte zu diesem Zeitpunkt bereits geschlossen. Ein Großteil der Gruppierung kam der Aufforderung nach. Sieben Personen verharrten aber weiterhin am Ort. Aus diesem Grund wurden Kräfte der Bereitschaftspolizei hinzugezogen, die bei den verbleibenden Personen Identitätsfeststellungen durchführten und das Feuer in den Tonnen löschten. Die Kräfte vom Ordnungsamt der Stadt Leipzig fertigten gegen die Personen Anzeigen wegen des Verstoßes gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Im Anschluss daran wurde den Betroffenen durch die Polizeikräfte ein Platzverweis ausgesprochen. (db)


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