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Fahrlässige Brandstiftung | Behördengebäude beschädigt | Schmierereien auf dem Fußweg

Medieninformation: 64 /2021
Verantwortlich: Birgit Höhn
Stand: 04.02.2021, 16:42 Uhr

Fahrlässige Brandstiftung

Ort:      Leipzig (Grünau), Am Grund
Zeit:     04.02.2021, gegen 09:45 Uhr

Heute Vormittag verständigten Bewohner eines Mehrfamilienhauses Polizei und Feuerwehr, da sie zunächst einen lauten Knall hörten und dann eine Rauchentwicklung wahrnahmen. Polizeibeamte trafen wenig später am Einsatzort ein und stellten im vierten Obergeschoss eine Rauchentwicklung aus einer Wohnung fest. Einsatzkräfte der Feuerwehr Südwest mussten die Wohnungstür gewaltsam öffnen und konnten den Brand schnell löschen. Verletzt wurde niemand. Nach dem Löschen des Brandes stellte sich heraus, dass die Wohnung aufgrund von Verrußung nicht mehr bewohnbar ist. Die Wohnungstür wurde bis zum Eintreffen eines Brandursachenermittlers versiegelt. Zur Schadenshöhe liegen derzeit noch keine Angaben vor. Beamte der Kriminalpolizei haben die Ermittlungen wegen des Verdachts einer fahrlässigen Brandstiftung aufgenommen.

 

Behördengebäude beschädigt

Ort:      Leipzig (Reudnitz-Thonberg), Witzgallstraße
Zeit:     03.02.2021, gegen 18:00 Uhr bis 04.02.2021, gegen 06:00 Uhr

In der Zeit von Mittwochabend bis Donnerstagmorgen wurde nach ersten Ermittlungen durch Unbekannte ein Stein gegen eine Scheibe des Eingangsbereiches des Hauses des Jugendrechts sowie ein weiterer Gegenstand gegen eine Fensterscheibe der Jugendgerichtshilfe geworfen. Es entstand Sachschaden in derzeit unbekannter Höhe. Die Soko LinX des Landeskriminalamtes Sachsen hat die Ermittlungen aufgenommen.

 

Schmierereien auf dem Fußweg

Ort:      Markkleeberg, Seenallee
Zeit:     04.02.2021, gegen 10:40 Uhr

Durch einen Hinweisgeber erhielt die Polizei heute Vormittag Kenntnis über Schmierereien auf einem Fußweg. Ein Unbekannter hatte mehrere Schriftzüge mit verfassungsfeindlichem Inhalt sowie ein Hakenkreuz (90 x 90 cm) mit weißer Farbe gesprüht. Die Höhe des Sachschadens ist noch unklar. Beamte der Kriminalpolizei ermitteln wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung.


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