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Ermittlungen wegen eines versuchten Tötungsdeliktes aufgenommen

Medieninformation: 164/2021
Verantwortlich: Andrzej Rydzik
Stand: 07.04.2021, 12:10 Uhr

Chemnitz

 

Ermittlungen wegen eines versuchten Tötungsdeliktes aufgenommen

Zeit:     06.04.2021, 18.10 Uhr
Ort:      OT Altendorf

(1202) Am Dienstagabend verständigte eine 39-jährige Frau die Polizei, weil ein 18-Jähriger mit Gewalt versuchte, in die Wohnung der Frau in der Ernst-Heilmann-Straße einzudringen. Als eingesetzte Beamte das Mehrfamilienhaus kurz nach dem Notruf betraten, trafen sie auf den zuvor beschriebenen 18-Jährigen, der leicht verletzt war, im Hausflur. Als die Beamten daraufhin in der Wohnung nach der Anruferin schauten, fanden sie die 39-Jährige mit lebensbedrohlichen Verletzungen am Boden liegend vor. Herbeigerufene Rettungskräfte übernahmen umgehend die medizinische Versorgung der Verletzten. Die 39-jährige Frau kam in ein Krankenhaus, wo aufgrund der erlittenen Verletzungen eine Not-OP notwendig wurde. Indes wurde der leicht verletzte 18-Jährige (deutscher Staatsangehöriger) vorläufig festgenommen. Rettungskräfte brachten ihn ebenfalls in ein Krankenhaus.

Aufgrund des Geschehens, das sich nach ersten Zeugenaussagen in der Wohnung der 39-Jährigen abgespielt hat, übernahm die Kriminalpolizei vor Ort die Ermittlungen. Derzeit ist davon auszugehen, dass der 18-Jährige gewaltsam in die besagte Wohnung eingedrungen ist. Es kam in der Folge zum Einsatz von Reizgas. Anschließend hat der 18-Jährige offenbar mit einem Stichwerkzeug der Mieterin die lebensbedrohlichen Verletzungen zugefügt.

Die Ermittlungen laufen in enger Abstimmung mit der Chemnitzer Staatsanwaltschaft wegen eines versuchten Tötungsdeliktes. Der 18-Jährige soll noch heute dem zuständigen Haftrichter des Amtsgerichts Chemnitz vorgeführt werden. Es wird zu gegebener Zeit in der Sache nachberichtet. (Ry)

Stand 07.04.2021, 16.20 Uhr
Der 18-Jährige wurde heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz einem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl gegen den Mann, der daraufhin in eine Jugendhaftvollzugsanstalt gebracht wurde.


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