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"Ringspaziergang“ in Zittau

Verantwortlich: Kai Siebenäuger (ks)
Stand: 12.04.2021, 23:15 Uhr

"Ringspaziergang“ in Zittau

 

Bezug: 1. Medieninformation vom 9. April 2021

Zittau, Stadtring
12.04.2021, 17.30 Uhr - 19.30 Uhr

Am Montagabend hat in Zittau erneut der sogenannte „Ringspaziergang“ stattgefunden. Zur Gewährleistung der Versammlungsfreiheit sowie zur Durchsetzung der Corona-Schutz-Verordnung befanden sich mehrere Polizeibeamte des Reviers Zittau-Oberland im Einsatz. Dabei erhielten die örtlichen Einsatzkräfte weitere Unterstützung durch geschlossene Einheiten des Freistaates Sachsen.

Bei der nicht angezeigten Versammlung unter freiem Himmel, welche die Versammlungsbehörde vor Ort bestätigte, zählten die Einsatzkräfte vergleichbar viele Versammlungsteilnehmer wie den Montag zuvor. Die Personen hielten abermals  die Mindestabstände nur teilweise ein und trugen zu einem Großteil keine vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung. Ab 18 Uhr erhielt die Versammlung zunehmend Zulauf und erfolgte als nicht zulässiger Aufzug entlang des Stadtringes. Die Polizei verfolgte dennoch ihren kommunikativen Ansatz und wies die Menschen an mehreren Punkten entlang des Stadtrings auf diesen Umstand hin. Insbesondere gaben die Einsatzkräfte den Personen im Aufzug durch Lautsprecherdurchsagen die Gelegenheit sich regelkonform der Corona-Schutz-Verordnung zu verhalten.

Kamen die Personen den Aufforderungen nicht nach, dokumentierten die Polizisten das Verhalten, stellten die Identitäten fest, sprachen Platzverweisungen aus und fertigten entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen.

Die Uniformierten stellten die Identitäten von zahlreichen Versammlungsteilnehmern fest und fertigten entsprechende Anzeigen gemäß des sächsischen Versammlungsgesetzes in Verbindung mit der Corona-Schutz-Verordnung.

Einen Versammlungsleiter konnten die Beamten vor Ort nicht feststellen. Aus diesem Grund erstatteten sie Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gegen Unbekannt.

Bei der Identitätsfeststellung eines 30-Jährigen fanden die Polizisten ein verbotenes Einhandmesser und stellten es sicher. Der Deutsche wird sich wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verantworten müssen.

Während einer Kontrollmaßnahme am Kreuzungsbereich zur Frauenstraße kam es zu mehren Straftaten. Im Rahmen der Identitätsfeststellung einer 22-Jährigen biss deren Hund offenbar unvermittelt eine Polizeibeamtin. Diese blieb unverletzt. Der örtliche Kriminaldienst ermittelt wegen der fahrlässigen Körperverletzung. Außerdem durchbrach ein 55-Jähriger Mann die Kontrollstelle. Der Deutsche fuhr mit einem besetzten Kinderwagen energisch gegen die Einsatzkräfte. Die Polizisten fertigten eine Anzeige wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Im weiteren Verlauf machte sich auch eine 50-Jährige wegen eines tätlichen Angriffs strafbar. Die Deutsche stieß mit ihren Fäusten unvermittelt gegen die Ordnungshüter. Als sie ihre Personalien aufnehmen wollten, leistete die Frau weiteren Widerstand.

Ein 42-jähriger Radfahrer zeigte beim Vorbeifahren an den Einsatzkräften den Mittelfinger. Der Mann pustete bei der Anzeigenaufnahme umgerechnet 2,06 Promille. Es folgten Anzeigen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und der Beleidigung sowie die Untersagung der Weiterfahrt.


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