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Haftstrafen im Fall der unseriösen Dachdecker | Diebstähle aus Zustellerfahrzeugen

Medieninformation: 201/2021
Verantwortlich: Dorothea Benndorf (db), Birgit Höhn (bh), Moritz Peters (mp)
Stand: 20.04.2021, 08:53 Uhr

Haftstrafen im Fall der unseriösen Dachdecker, sogenannte „Dachhaie“ (Ergänzungsmeldung zur Medieninformation 153/21)

Ort:      Zwenkau und Leipzig
Zeit:     22. März 2021 bis 13. April 2021

Ergänzung zu dem Beitrag aus der Medieninformation 153/21 vom 23. März 2021:

Fünf Männer mit rumänischer Staatsbürgerschaft wurden im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens zu einem Jahr Haft verurteilt. Da keiner der Täter vorbestraft war, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Am 22. März 2021 erschienen fünf Männer ohne jegliche Vorabsprache an der Haustür eines Seniorenpaars in Zwenkau. Sie boten Dacharbeiten für einen Spezialpreis 630 Euro an und gingen unmittelbar ans Werk. Nach getaner Arbeit forderten die Männer jedoch 53.000 Euro in bar - unverzüglich - von dem älteren Ehepaar.

Dafür wollten sie bei ihrer Bank einen Sofortkredit abschließen, einer Bankangestellten schien dies jedoch verdächtig und alarmierte die Polizei. Vor Ort nahmen Zivilkräfte die Dachdecker fest.

Da sie polizeibekannt waren, wurden die dubiosen Dachdecker – sogenannte „Dachhaie“ – auf Weisung des Amtsgerichts vorläufig festgenommen und in das Zentrale Polizeigewahrsam gebracht.

Mit dieser Ausgangslage wurde den Personen der Tatvorwurf des banden- und gewerbsmäßigen Betruges gemacht und der Ermittlungsrichter ordnete eine Untersuchungshaft an. Diese wurde genutzt um – auf Wunsch der Verteidigung –  ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen. Da alle Beteiligten geständig und nicht vorbestraft waren, wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr für jeden der Beschuldigten ausgesprochen, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dieser Erfolg ist der engen Zusammenarbeit von Amtsgericht, Staatsanwaltschaft und Leipziger Polizeidirektion zu verdanken.

Das beschleunigte Verfahren bezeichnet im deutschen Recht eine besondere Form des Strafverfahrens durch die Justiz. Es dient dazu, strafrechtlich relevante Sachverhalte mit einer einfachen Beweislage schnell und effektiv zu verhandeln. Die Strafe soll dabei der Tat gewissermaßen „auf dem Fuße“ folgen. (mp)

 

 

Diebstähle aus Paketfahrzeugen

Seit Anfang des Jahres kam es gehäuft zu Diebstählen aus Zustellerfahrzeugen. Dabei wurden Pakete, in der Mehrzahl aber persönliche Gegenstände der Fahrer gestohlen. In den meisten Fällen handelte es sich um einfache Diebstähle aus unverschlossenen Fahrzeugen. Einige Kommentare in sozialen Netzwerken sprachen aber von Überfällen und teilweise schon von einem veränderten Zustellverhalten. Gegenwärtig ist der Polizeidirektion Leipzig nur ein Fall bekannt, bei dem Gewalt gegenüber einem Zusteller angedroht wurde, um sich die gestohlenen Gegenstände zu sichern. Dazu wurde am 8. April 2021 in der Medieninformation Nr. 180|21 berichtet und ein Zeugengesuch gestellt.

Fast alle Fälle weisen eine Gemeinsamkeit auf: günstige Tatgelegenheiten! Die Polizeidirektion Leipzig weist deshalb noch einmal eindringlich darauf hin, Fahrzeuge immer zu verschließen. Lassen Sie auch bei kurzer Abwesenheit nichts Wertvolles, wie persönliche Gegenstände oder Taschen im Fahrzeug. Insbesondere offen liegende Sachen locken Täter an.

Aus den letzten Tagen sind beispielhaft folgende Diebstähle aus Zustellerfahrzeugen zu erwähnen:

1. Fall

Ort:      Leipzig (Volkmarsdorf), Eisenbahnstraße/Hermann-Liebmann-Straße

Zeit:     15.04.2021, gegen 16:00 Uhr

Am Donnerstagnachmittag hielt der Fahrer eines Zustellerfahrzeuges an einem Paketshop, stieg aus und ging nach hinten zum Frachtraum. Wenig später musste er dann das Fehlen seines Rucksackes aus der Fahrerkabine feststellen und setzte die Polizei in Kenntnis. Im Rucksack befanden sich sein Personalausweis, eine Tankkarte, Arbeitshandschuhe und andere persönliche Sachen. Dem Anzeigeerstatter entstand ein Schaden in Höhe eines zweistelligen mittleren Betrages. Beamte des Kriminaldienstes des Polizeirevieres Nord haben die Ermittlungen wegen Diebstahls aufgenommen.

2. Fall

Ort:      Leipzig (Leuztsch), Georg-Schwarz-Straße

Zeit:     16.04.2021, gegen 15:30 Uhr

Am Freitag lieferte ein Zusteller auf der Georg-Schwarz-Straße Pakete aus. An der Kreuzung Weinbergstraße parkte er sein Fahrzeug am Straßenrand und verschloss dieses nicht. Als er nach seiner Auslieferung zum Fahrzeug zurückkam, sah er eine unbekannte männliche Person an der Fahrertür stehen. Auf Nachfrage antwortete der Unbekannte, dass er nur kurz in den Spiegel gesehen hatte und ging anschließend seiner Wege. Kurze Zeit später stellte der Fahrer fest, dass sein Handy aus seiner Jackentasche gestohlen wurde. Der Stehlschaden liegt im dreistelligen mittleren Bereich. Die Polizei ermittelt wegen Diebstahls.

3. Fall

Ort:      Leipzig (Schleußig), Schnorrstraße

Zeit:     15.04.2021, gegen 11:15 Uhr

Der Zusteller einer Firma lieferte mit einem VW Crafter Pakete aus. Um zwei Sendungen auszuliefern, parkte er in Höhe des Grundstücks Nr. 29 und verschloss das Fahrzeug. Nach etwa drei Minuten kehrte er zurück, öffnete das Lieferfahrzeug und stellte dann fest, dass der Tablet-Rechner und seine Umhängetasche mit Geldbörse samt EC-Karte, Personalausweis und Führerschein sowie andere persönliche Dokumente entwendet worden waren. Der Geschädigte verständigte die Polizei. Unbekannte waren auf bisher noch nicht geklärte Art und Weise in das Fahrzeug gelangt. Ihm entstand ein Schaden in Höhe eines unteren dreistelligen Betrages. Beamte des Kriminaldienstes des Polizeireviers Südwest ermitteln im besonders schweren Fall des Diebstahls. (bh, db)

 


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