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Das Landeskriminalamt Sachsen bittet um Ihre Mithilfe

Verantwortlich: LKA Sachsen, StA Leipzig
Stand: 29.07.2021, 10:04 Uhr

90.000 € Belohnung* ausgesetzt

Tatort:            04275 Leipzig,
Connewitzer Kreuz, in Höhe Karl-Liebknecht-Straße 167

Tatzeit:          00:15 Uhr

In der Silvesternacht vom 31. Dezember 2019 auf den 1. Januar 2020 kam es ab 00:15 Uhr auf dem Connewitzer Kreuz auf der Karl-Liebknecht-Straße zu Angriffen auf Polizeibeamte, bei welchen drei Einsatzbeamte aus einer Gruppe von dunkel gekleideten Personen heraus mit massiver körperlicher Gewalt angegriffen und verletzt wurden. Hierbei kam es unter anderem zu Tritten gegen die Köpfe von zwei Polizeibeamten.

Einer der beiden Beamten wurde so schwer verletzt, dass er operiert werden musste. Die Täter nahmen bei ihrem Handeln lebensgefährliche Verletzungen und auch den möglichen Tod der beiden so angegriffenen Polizeibeamten zumindest billigend in Kauf.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Mordes in zwei Fällen.

Für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung der Täter führen, wird durch das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus- Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamtes Sachsen eine Belohnung von 90.000 Euro ausgesetzt.

Fragen:

  • Wer kennt die Täter oder Personen aus deren Umfeld?
  • Wer hat die mutmaßlichen Täter vor, während oder nach der Tat beobachtet?
  • Wer ist im Besitz von Video- oder Bildaufnahmen, auf welchen die Tat oder Hinweise auf diese abgebildet sind?

Auch Hinweise aus den Sozialen Medien oder dem Internet, welche bei der Aufklärung der Straftaten helfen könnten, sind für Polizei und Staatsanwaltschaft von Bedeutung.

Bitte wenden Sie sich an das Landeskriminalamt Sachsen, Telefon 0800 855-2055 oder jede andere Polizeidienststelle.

* Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt. Sollten mehrere Hinweise zur Täterermittlung beitragen, wird der jeweilige Betrag unter den Hinweisgebern nach Maßgabe der Bedeutung des Hinweises aufgeteilt.

 


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