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#faktenfreitag - Verwarngeldblock

Medieninformation: 502/2021
Verantwortlich: Thomas Geithner
Stand: 13.08.2021, 12:16 Uhr

#faktenfreitag

Verwarngeldblock

Jede Streifenpolizistin und jeder Streifenpolizist hat ihn und jede Bürgerin und jeder Bürger fürchten ihn: den Verwarngeldblock. Für was er gut ist, erklären wir heute an unserem #faktenfreitag.
Zugeklappt ist er unscheinbar weiß. Doch klappen die Beamten ihren Verwarngeldblock auf, signalisiert die leuchtend rote Farbe im Inneren dem Empfänger, dass sein Handeln Konsequenzen hat.

Mit dem Verwarngeldblock können die Polizistinnen und Polizisten Ordnungswidrigkeiten ahnden, bei denen das gesetzlich festgelegte Verwarngeld maximal 55 Euro beträgt. So kostet zum Beispiel Fahren ohne angelegten Sicherheitsgurt 30 Euro, Motorradfahren ohne Helm 15 Euro und Fahrradfahren gegen die Fahrtrichtung auf dem Radweg 20 Euro.

Werden die Betroffenen von unseren Kolleginnen und Kollegen erwischt und können das Verwarngeld vor Ort zahlen, bekommen sie eine Quittung über den Betrag. Der Verwarngeldblock fungiert demnach als Quittungsblock. Kann das Verwarngeld nicht am Ort bezahlt werden, wird eine Ordnungswidrigkeitsanzeige geschrieben und an die zuständige Bußgeldstelle weitergeleitet.

Abgerechnet wird das eingenommene Verwarngeld von den Bediensteten auf dem Polizeirevier. Ist der 20-seitige Block voll, bekommt der Besitzer einen neuen. Das Verwarngeld gilt als Einnahme des Freistaates Sachsen und geht in dessen Haushalt ein. Bis zum 31. Juli 2021 haben die Beamten der Polizeidirektion Dresden rund 290.000 Euro durch Verwarnungen eingenommen. (ls)

 


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