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Exekutivmaßnahmen des LKA Sachsen wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Verantwortlich: StA Leipzig, LKA Sachsen
Stand: 29.10.2021, 13:15 Uhr

Durchsuchungsmaßnahmen in den Wohnungen der Beschuldigten

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen des Tatvorwurfs des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wurden am 26. Oktober 2021 mit Beschlüssen des zuständigen Ermittlungsrichters zwei Wohnungen in Leipzig durchsucht. Es handelte sich um die Wohnungen zweier im Verfahren Beschuldigter (deutsch, männlich 33 und 41 Jahre alt). Die Maßnahmen begannen gegen Mittag und zogen sich bis in den späten Abend hin.

Zunächst kam es im Leipziger Südosten zu einem polizeilichen Zugriff auf den 33-jährigen Beschuldigten. Dieser ist unter anderem mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz bereits polizeilich bekannt. Die Durchsuchung der Person des 33-jährigen Beschuldigten führte nicht zum Auffinden von Betäubungsmitteln. In seiner Wohnung im Leipziger Süden wurden im Rahmen der mit Unterstützung eines Rauschgiftspürhundes erfolgten Durchsuchung neben einer Kleinstmenge an Marihuana unter anderem elektronische Geräte und Speichermedien, Verpackungsmaterial mit mutmaßlich betäubungsmittelverdächtigen Anhaftungen sowie eine Feinwaage aufgefunden und als Beweismittel sichergestellt. Bereits im April 2021 waren im Rahmen einer Durchsuchung in der Wohnung des 33-jährigen Beschuldigten verschiedene Betäubungsmittel, eine Feinwaage und Verpackungsmaterial sichergestellt worden. Der 33-jährige Beschuldigte wurde nach Abschluss der Durchsuchung aus der polizeilichen Maßnahme entlassen.

Der 41-jährige Beschuldigte wurde in einem Mehrfamilienhaus im Leipziger Südosten festgestellt, in dem er wohnt. Durch den eingesetzten Rauschgiftspürhund wurden betäubungsmittelverdächtige Substanzen in der Wohnung und an einem anderen Ort in dem Mehrfamilienhaus angezeigt. Bei dem Beschuldigten wurden im Ergebnis der Durchsuchung insgesamt fast  2kg diverser betäubungsmittelverdächtiger Substanzen aufgefunden und sichergestellt, darunter nach ersten Untersuchungen auch mehrere hundert Gramm Crystal. Die abschließende Auswertung steht noch aus. Weiterhin wurden Mobiltelefone und elektronische Speichermedien als Beweismittel sichergestellt.

Der 41-jährige Beschuldigte wurde auf Anordnung durch die Staatsanwaltschaft Leipzig vorläufig festgenommen. Durch die Staatsanwaltschaft wurde gegen den Beschuldigten der Erlass eines Haftbefehls beantragt. Dieser wurde durch den Ermittlungsrichter erlassen und gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Die Ermittlungen gegen beide Beschuldigte dauern an.

Weitere Einzelheiten zu den durchgeführten Maßnahmen können derzeit nicht mitgeteilt werden, um die laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden.


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