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Teilnahme an Versammlungen

Verantwortlich: Kai Siebenäuger (ks)
Stand: 03.12.2021, 14:15 Uhr

 

Teilnahme an Versammlungen

 

Landkreise Görlitz und Bautzen

06.12.2021

 

Die Polizeidirektion Görlitz bereitet sich auf mehrere angezeigte  sowie bislang nicht angezeigte Versammlung unter freiem Himmel am Montag in den Landkreisen Görlitz und Bautzen vor.

 

In den zurückliegenden Wochen hielten sich die Versammlungsteilnehmer teilweise nicht an die aufgrund des Sächsischen Versammlungsgesetzes in Verbindung mit der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung geltenden Auflagen. Insbesondere wurde die Teilnehmerzahl von derzeit maximal zehn erlaubten Personen überschritten. Darüber hinaus hielten sich die Teilnehmer in einigen Fällen nicht an die vorgeschriebene Ortsfestigkeit der Versammlung.

 

Die Polizei appelliert!

 

Bürgerinnen und Bürger können ihr verfassungsmäßig geschütztes Recht auf Versammlungsfreiheit in den Landkreisen Görlitz und Bautzen wahrnehmen. Die Teilnahme an einer Versammlung, die ein Grund- und Bürgerrecht ist, geht aber auch mit Pflichten einher. Diese ergeben sich aus den Auflagen der zuständigen Versammlungsbehörde beziehungsweise aus der aktuellen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung. Insbesondere in Pandemiezeiten kommt dem Infektionsschutz bei Versammlungen eine besondere Bedeutung zu.

 

Mit Blick auf die gestiegenen Inzidenzen sowie der damit einhergehenden Auslastung der Bettenkapazitäten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser weist die Polizei noch einmal auf die strikte Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Beschränkungen auch im Rahmen von Versammlungen hin.

 

Einsatzkräfte der Polizeidirektion Görlitz werden auch am kommenden Montag in den Landkreisen präsent sein. Verstöße gegen die Festlegungen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung und gegen das Versammlungsgesetz werden auch zukünftig nicht toleriert. Insbesondere Straftaten werden konsequent verfolgt. Die Beamten setzen nach wie vor auf einen kommunikativen Ansatz und werden mit Augenmaß, unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, agieren. Hierbei werden sich die Maßnahmen auch immer an der Höhe des Infektionsrisikos orientieren.

 

Übernehmen Sie Verantwortung und zeigen Sie eine geplante Versammlung bei der Versammlungsbehörde an. Machen Sie von Ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch, halten Sie sich dabei aber an die entsprechenden Auflagen.


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