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Polizei fahndet nach Tatverdächtigen wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion

Medieninformation: 592/2021
Verantwortlich: Chris Graupner
Stand: 10.12.2021, 13:13 Uhr

Ort:      Großpösna, Sepp-Verscht-Straße

Zeit:     08.10.2021, gegen 03:00 Uhr

 

In Medieninformation Nr. 495|21 vom 8. Oktober dieses Jahres berichtete die Polizeidirektion Leipzig über einen gesprengten Geldautomaten im Pösna-Park in Großpösna. Mehrere unbekannte Tatverdächtige sprengten in der Nacht vom 7. (Donnerstag) zum 8. (Freitag) Oktober 2021 einen Geldausgabeautomaten der Sparkasse. Es entstand erheblicher Schaden am Gerät und am Gebäude. Die Tatverdächtigen flohen daraufhin in unbekannte Richtung. An das Bargeld gelangten sie nicht.

Trotz der umfangreichen Ermittlungen und eines Zeugenaufrufes vom 20. Oktober (Medieninformation Nr. 511|21) konnten bisher keine weiteren Erkenntnisse zu den unbekannten Tatverdächtigen gewonnen werden. Die Leipziger Polizei wendet sich nunmehr aufgrund eines richterlichen Beschlusses zur Suche nach den Tatverdächtigen an die Öffentlichkeit.

Zur Aufklärung werden nun dringend Zeugen gesucht, die Hinweise im Zusammenhang mit dem Tatgeschehen geben können.

- Wer kann Angaben zu Personen oder Fahrzeugen machen, die in diesem Zusammenhang aufgefallen sind?

- Wer hat Feststellungen im Vorfeld der Straftat gemacht, welche im Tatzusammenhang stehen können?

Zeugen werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 zu melden. (cg)

 

Sie finden Abbildungen des Tatverdächtigen unter dem folgenden Link:

https://www.polizei.sachsen.de/de/85652.htm

 

Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit weisen wir auf Folgendes hin:

Die Veröffentlichung der Abbildungen erfolgt auf den Internetseiten der Strafverfolgungsbehörden, in der regionalen und überregionalen Presse.

Die Ausstrahlung der Abbildungen erfolgt im regionalen und überregionalen Fernsehen.

Die Übernahme der Abbildungen in Online-Publikationen, z.B. Auftritte in sozialen Netzwerken, Online-Ausgaben, E-Paper, Mediatheken oder sonstige Internetangebote, wird in Form von Verlinkung auf die Internetseiten der Strafverfolgungsbehörden gestattet.

 

 


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Chris Graupner (cg)