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Appell an friedliche Versammlungsteilnehmer – Distanzieren Sie sich von Gewalt

Verantwortlich: Kai Siebenäuger
Stand: 30.12.2021, 11:00 Uhr

 

 

Appell an friedliche Versammlungsteilnehmer – Distanzieren Sie sich von Gewalt

 

Landkreise Görlitz und Bautzen
03.01.2021

 

Die Polizeidirektion Görlitz bereitet sich erneut auf mehrere angezeigte sowie bislang nicht angezeigte Versammlungen unter freiem Himmel am kommenden Montag, den 3. Januar 2021, in den Landkreisen Görlitz und Bautzen vor.

 

Die Polizei appelliert an die friedlichen Versammlungsteilnehmer sich von gewaltsamen Aktionen zu distanzieren!

 

Die Bilanz und die Folgen des Einsatzes am Montag, den 27. Dezember 2021, in Bautzen sind bedenklich. Im Verlaufe des Einsatzes wurden zwölf Einsatzkräfte der Polizei verletzt und zwölf Einsatzfahrzeuge beschädigt. Auch eine unbeteiligte Passantin erlitt ein Knalltrauma durch Pyrotechnik.  Insgesamt stellte die Polizei in Bautzen von 195 Personen die Identitäten fest, erstattete 23 Strafanzeigen, unter anderem wegen Landfriedensbruchs. Zusätzlich fertigten die Beamten insgesamt 183 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen die Corona-Notfall-Verordnung oder eines Verstoßes nach § 111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes.

 

Im gesamten Bereich der Polizeidirektion Görlitz stellten die Ordnungshüter 41 Straftaten und 272 Ordnungswirdrigkeiten im Zusammenhang mit Versammlungen und verbotenen Aufzügen fest. Unter die Straftaten fallen Tätliche Angriffe und Widerstände gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohungen von Medienschaffenden und Polizeibeamten, Beleidigung von Polizeibeamten, Gefährliche Körperverletzungen zum Nachteil von Polizeibeamten, versuchte Gefangenenbefreiungen, Landfriedensbrüche sowie Sachbeschädigungen von Dienstfahrzeugen. Von Friedlichkeit kann bei dieser Bilanz keine Rede mehr sein!

 

Friedlichkeit und Einhaltung der Auflagen entscheidend

 

„Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.“ Bürgerinnen und Bürger können ihr verfassungsmäßig geschütztes Recht auf Versammlungsfreiheit in den Landkreisen Görlitz und Bautzen wahrnehmen. Dabei sind jedoch die Friedlichkeit der Versammlung bzw. des Aufzuges und die Einhaltung bestehender Auflagen und Verordnungen, welche aufgrund des Sächsischen Versammlungsgesetzes in Verbindung mit der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung gelten, entscheidend.

 

Gewaltsame körperliche Übergriffe auf Polizeibeamte und Medienvertreter, Bewurf mit Pyrotechnik und Flaschen, mutwillige Zerstörung von Dienstfahrzeugen – das wird die Polizei nicht hinnehmen und nicht tolerieren. Die Einsatzkräfte werden Gewalt- und Straftätern entschieden und robust entgegentreten und Verstöße konsequent ahnden. Die Polizei lässt alles was erlaubt ist zu, unterbindet jedoch das, was nicht zulässig ist.

 

Distanzieren Sie sich von Gewalt und halten Sie sich an die Regeln – Achten Sie auf Ihren inneren Kompass! 

 

Die Beamten setzen nach wie vor auf einen kommunikativen Ansatz und werden mit Augenmaß, unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, agieren. Die Teilnehmer werden fortlaufend mittels Lautsprecherdurchsagen über mögliche Verstöße und drohende Konsequenzen informiert. Die Gewalttaten und Angriffe auf Polizeibeamte wurden am Montag, den 27. Dezember 2021, aus dem verbotenen Aufzug heraus, insbesondere im Bereich der Wallstraße, begangen.

 

Übernehmen Sie Verantwortung und distanzieren Sie sich von Gewalt. Distanzieren Sie sich weiterhin von Extremisten, die die Versammlung für sich und andere Ziele missbrauchen wollen. Gehen Sie nicht Seite an Seite mit Gewalttätern und Extremisten! Machen Sie von Ihrer Versammlungs- und Meinungsfreiheit Gebrauch, halten Sie sich dabei aber an die entsprechenden Auflagen. Verlassen Sie umgehend einen nicht genehmigten bzw. aufgelösten Aufzug, aus welchem zusätzlich Straftaten und gewaltsame Aktionen heraus begangen werden.

 

Bei denen am Montag, den 27. Dezember 2021, mutwillig beschädigten zwölf Einsatzfahrzeugen der sächsischen Polizei, handelt es sich um Landes- bzw. Staatseigentum. Einsatzkräfte sahen sich zurückliegend immer wieder mit dem Vorwurf aus den Reihen der Versammlungsteilnehmer, „es wären die Steuergelder der Versammlungsteilnehmer, die durch den Einsatz der Polizei verbraucht würden“ konfrontiert. Auch die zahlreichen durch Gewalttäter des verbotenen Aufzugs beschädigten Einsatzfahrzeuge sind durch Steuergelder finanziert. Distanzieren Sie sich von gewaltbereiten Personen und Straftätern, welche Landes- bzw. Staatseigentum zerstören, für welches auch Sie täglich arbeiten gehen!  

 

Gewährleisten Sie die Pressefreiheit!

 

Neben dem Ziel die Einhaltung der Auflagen der Versammlungsbehörde auf Grundlage des Sächsischen Versammlungsgesetzes in Verbindung mit der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung konsequent umzusetzen, gewährleistet die Polizei ebenso konsequent die im Grundgesetz festgeschriebene Pressefreiheit und Freiheit der Berichterstattung.

 

Die Polizei fordert alle Teilnehmer auf, Medienvertreter uneingeschränkt ihrer Arbeit nachkommen zu lassen. Zurückliegend wurden Medienvertreter, die in Bautzen ihrer Arbeit nachgingen, unter anderem körperlich angegriffen, verletzt, bedroht und eingeschüchtert. Auch derartiges Verhalten wird die Polizei nicht zulassen und konsequent unterbinden.

 

Hinweis an die Medienvertreter

 

Der Polizeisprecher und weitere Beamte der Stabsstelle Kommunikation der Polizeidirektion Görlitz befinden sich am Montag, den 3. Januar 2021, im Einsatz. Diese sind sowohl im Einsatzraum in Bautzen, als auch telefonisch unter 0173 9618641 erreichbar. Eine mobile Pressestelle wird auf dem Kornmarkt in Bautzen erreichbar sein. Eine Begleitung von Pressevertretern im Einsatzraum ist bei Bedarf gewährleistet. Medienschaffende werden gebeten, Straftaten zu ihrem Nachteil konsequent und umgehend zur Anzeige zu bringen. (ks)


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