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Versammlungsgeschehen in den Landkreisen Görlitz und Bautzen – Polizei bilanziert gestiegene Teilnehmerzahlen – nicht überall blieb es friedlich

Verantwortlich: Monika Küttner (mk)
Stand: 24.01.2022, 22:30 Uhr

Versammlungsgeschehen in den Landkreisen Görlitz und Bautzen – Polizei bilanziert gestiegene Teilnehmerzahlen – nicht überall blieb es friedlich

 

Landkreise Görlitz und Bautzen

24.01.2022

 

Einmal mehr haben am Montagabend in den Landkreisen Görlitz und Bautzen zahlreiche Menschen an mehreren angezeigten sowie nicht angezeigten Versammlungen unter freiem Himmel teilgenommen.

 

Einsatzkräfte der Polizei überwachten die demonstrativen Aktionen, die sich zum einen gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen, zum anderen aber auch gegen die Proteste selbst richteten. In verschiedenen Orten beider Landkreise registrierte die Polizei Versammlungen, von denen zwölf im Vorfeld bei den Versammlungsbehörden angezeigt worden waren. In der Summe nahmen etwa 11.040 Personen an den angemeldeten und nicht angemeldeten Versammlungen teil.

 

Gemäß der aktuellen Corona-Notfall-Verordnung durften sich in beiden Landkreisen bis zu 1.000 Menschen an einem Ort versammeln. Auch durften die Versammlungen mobil, also in Form von Aufzügen, durchgeführt werden. Unabhängig von den neuen Regelungen der Corona-Notfall-Verordnung sind öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel vorab bei der Versammlungsbehörde oder vor Ort der Polizei anzuzeigen. Im Unterlassungsfall liegt eine Straftat gemäß Sächsisches Versammlungsgesetz vor.

 

Die Polizei ermöglichte Versammlungen in diesem Rahmen und war darauf vorbereitet, bei möglichen unfriedlichen Aktionen konsequent einzuschreiten, Straftaten zu verfolgen und die Sicherheit der Versammlungsteilnehmer zu gewährleisten. Der Fokus lag dabei auf der Gewährleistung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

 

Dazu befanden sich Beamte der Polizeidirektion Görlitz, unterstützt durch Kräfte der sächsischen Bereitschaftspolizei, im Einsatz.

 

Bautzen

 

Die höchsten Teilnehmerzahlen waren in der Bautzener Innenstadt zu beobachten. Hier waren im Vorfeld drei Versammlungen bei der Versammlungsbehörde angezeigt worden – unter anderem auf dem Kornmarkt bzw. auf dem Hauptmarkt – mit jeweils mehreren hundert Teilnehmern. Insgesamt zählte die Polizei in etwa 2.150 Teilnehmer am Versammlungsgeschehen in Bautzen.

 

Bis 18:00 Uhr sammelten sich am Fleischmarkt etwa 500 Personen, die sich anschließend als Aufzug über die Tzschirnerstraße in die Bahnhofstraße bewegten. Die Teilnehmerzahl wuchs dabei auf etwa 2.000 Personen an. Die Demonstrierenden hielten überwiegend die erforderlichen Abstände zueinander ein. In Absprache mit der Versammlungsbehörde wurde eine Ausnahme von der zulässigen Teilnehmerzahl abgestimmt.

 

Der Aufzug endete vor dem Landratsamt in der Bahnhofstraße. Die Versammlungsleiterin und die Polizei wiesen die Versammlungsteilnehmer mehrfach auf die einzuhaltenden Abstände hin.

 

Gegen 19:00 Uhr löste sich die Ansammlung auf der Bahnhofstraße auf. Die Versammlungsteilnehmer bewegten sich anschließend in einem lockeren Aufzug über den Postplatz in Richtung Kornmarkt und verließen nach und nach die Versammlung.

 

Etwa 300 Personen bewegten sich in zwei weiteren nicht angemeldeten Aufzügen, Parolen skandierend, durch die Stadt. Beide Aufzüge schlossen sich im Bereich der Wallstraße zusammen. Im Bereich der Tzschirnerstraße wurden aus dem Aufzug heraus Pyrotechnik auf Einsatzfahrzeuge der Polizei geworfen und bengalische Feuer gezündet. Der Aufzug setzte seinen Weg über die Innere Lauenstraße bis zum Hauptmarkt fort. Teile des Aufzuges verblieben auf dem Hauptmarkt, während ein anderer Teil über die Reichenstraße zum Kornmarkt und weiter in Richtung Holzmarkt zog. Im Bereich der Töpferstraße stoppte die Polizei den Aufzug. Dabei entkam die Mehrheit der Teilnehmer über angrenzende Nebenstraßen. In drei Fällen kam es zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die Einsatzkräfte setzten unmittelbaren Zwang ein und stellten einen Tatverdächtigen.

 

Die Polizei konnte außerdem zwei Tatverdächtige wegen der Beschädigung eines Einsatzfahrzeugs und eines weiteren Pkw durch Pyrotechnik bekannt machen.

 

Görlitz

 

In Görlitz war im Vorfeld eine Versammlung auf dem Postplatz angemeldet worden. Diese begann gegen 18:30 Uhr mit etwa 1.000 Teilnehmern. An einem sich anschließenden Aufzug beteiligten sich nach Schätzung der Einsatzkräfte in der Spitze etwa 1.750 Personen. In Abstimmung mit der Versammlungsbehörde wurde eine Ausnahme zum Überschreiten der zulässigen Teilnehmerzahl nach der Corona-Notfall-Verordnung abgestimmt. Die Versammlungsteilnehmer wurden mehrfach auf die Einhaltung der Sicherheitsabstände hingewiesen. Gegen 19:45 Uhr endete der Aufzug auf dem Postplatz. Dort endete nach einer Abschlusskundgebung die Versammlung. Ein polizeiliches Einschreiten war nicht erforderlich.

 

Weitere Versammlungen und Aufzüge im Direktionsbereich

 

Versammlungen und Aufzüge mit höheren Teilnehmerzahlen fanden jeweils auch in Bischofswerda (ca. 850), Löbau (ca. 1.380), Kamenz (ca. 600) und Zittau (ca. 950) statt.

 

Weitere Versammlungen mit geringeren Teilnahmerzahlen stellten Einsatzkräfte der Polizei unter anderem in Bernsdorf, Großröhrsdorf, Herrnhut, Hoyerswerda, Kamenz, Königsbrück, Neugersdorf, Niesky, Pulsnitz, Radeberg, Rothenburg/O.L., Schirgiswalde-Kirschau und Weißwasser fest. Die Teilnehmerzahlen blieben dort jeweils im zwei- bzw. unteren dreistelligen Bereich und damit weit unter der aktuell zulässigen Marke von 1.000 Teilnehmern.

 

Da es sich teilweise um nicht angezeigte Versammlungen unter freiem Himmel handelte, wurden in diesen Fällen jeweils Ermittlungsverfahren wegen der Verstöße gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet.

 

Im Ergebnis des Einsatztages stehen 21 angezeigte Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, hiervon auch Verstöße gegen das Vermummungsverbot die Versammlungen, eine Ordnungswidrigkeit wegen falscher Namensangabe, drei Strafanzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, eine Anzeige wegen der Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel, zwei Anzeigen wegen Beleidigung, eine Sachbeschädigung und eine Anzeige wegen des Verstoßes nach § 86a Strafgesetzbuch. Zudem wurde eine Strafanzeige wegen des Verdachtes der Körperverletzung im Amt aufgenommen. 


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