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Friedliche Versammlungen und Aufzüge in den Landkreisen Görlitz und Bautzen

Verantwortlich: Kai Siebenäuger
Stand: 07.03.2022, 21:30 Uhr

 

 

Friedliche Versammlungen und Aufzüge in den Landkreisen Görlitz und Bautzen

 

Landkreise Görlitz und Bautzen
7. März 2022

 

Am Montagabend haben in den Landkreisen Görlitz und Bautzen erneut zahlreiche Menschen an mehreren Versammlungen und Aufzügen teilgenommen. Thematisch richteten sich die Zusammenkünfte überwiegend gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Teilweise blieb der Konflikt in Osteuropa nicht unerwähnt.

 

In der Summe zählte die Polizei bei den angezeigten und nicht angezeigten Versammlungen knapp 9.300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

 

Die Polizei war darauf vorbereitet, bei möglichen unfriedlichen Aktionen konsequent mit starken Kräften einzuschreiten, Straftaten zu verfolgen und die Sicherheit der Versammlungsteilnehmer zu gewährleisten. Der Fokus lag dabei, wie auch in den Wochen zuvor, auf der Gewährleistung der Versammlungsfreiheit.

Dazu erhielten die Einsatzkräfte der Polizeidirektion Görlitz Unterstützung durch Beamte der sächsischen Bereitschaftspolizei.

 

Görlitz

 

In Görlitz versammelten sich etwa 1.100 Personen, um ihrem Unmut über die Corona-Schutzmaßnahmen gemeinsam Ausdruck zu verleihen.

 

Bautzen

 

In Bautzen nahmen insgesamt circa 3.200 Personen an den Versammlungen und einem Aufzug teil.

 

Weitere Versammlungen und Aufzüge im Direktionsbereich

 

Versammlungen und Aufzüge mit Teilnehmerzahlen zwischen  300 und 1.000 Personen fanden zudem in Radeberg, Zittau, Kamenz, Bischofswerda und Löbau statt.

 

Weitere Versammlungen mit geringeren Teilnahmerzahlen stellten Einsatzkräfte der Polizei auch in Bernsdorf, Ebersbach/Sa., Großröhrsdorf, Herrnhut, Hoyerswerda, Königsbrück, Neugersdorf, Niesky, Ottendorf-Okrilla, Hoyerswerda, Rothenburg/O.L., Schirgiswalde-Kirschau, Weißwasser und Pulsnitz fest.

 

Im Ergebnis des Einsatztages stehen 17 angezeigte Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, eine Beleidigung sowie eine Körperverletzung.


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