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Sichere Winterruhe für Ihren Garten - Ihre Polizei berät Sie gern!

Verantwortlich: Landeskriminalamt Sachsen, Stabsstelle Kommunikation
Stand: 20.10.2023, 11:00 Uhr

Das Gartengrundstück dient vielen Menschen als ein Ort der Erholung und Entspannung nach Feierabend oder am Wochenende. Mitunter werden die kleinen Bungalows und Gartenhäuser sehr gut ausgebaut, wohnlich hergerichtet und mit reichlich Inventar ausgestattet. Damit sind sie für Diebe ein „lukratives Tatobjekt“, zumal die Gartenhäuser und Anlagen, gerade in den Wintermonaten, nicht ständig bewohnt sind.

 

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 4 663 Diebstahlsdelikte in Kleingartenanlagen, Gartenlauben und Bungalows registriert.[1] Der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich des Diebstahls unter erschwerenden Umständen (die umgangssprachlichen Einbrüche) mit 3 813 Fällen. An einfachen Diebstahlshandlungen gab es 850 Fälle im Kontext.

In der Mehrzahl wurden Werkzeuge aller Art, wie z. B. Brech-, Schneid-, Sägewerkzeuge, Bohrmaschinen etc., entwendet. Aber auch Haushaltszubehör, Pflanzen, Gartengeräte, andere elektrische Geräte und alkoholische Getränke waren „beliebtes“ Diebesgut. Der polizeilich registrierte Schaden belief sich im Jahr 2022 auf ca. 1,8 Mio. Euro.

 

Fast 24 Prozent der angezeigten Fälle wurden aufgeklärt, die Polizei konnte dazu 508 Tatverdächtige ermitteln. In acht von zehn Fällen hatten diese die deutsche Staatsbürgerschaft.

Generell schlagen Diebe das ganze Jahr über zu, im Jahr 2022 war der Monat mit den meisten registrierten Diebstahlshandlungen der Dezember (482 Fälle) und im Juni wurden die wenigsten Diebstähle (288 Fälle) angezeigt. Darum sollte man immer und zu jeder Jahreszeit Maßnahmen ergreifen, um Einbrechern das Handwerk zu legen und sein Eigentum zu sichern.

Was Diebe nicht haben, ist Zeit. Je mehr Zeit während einer Diebstahlshandlung vergeht, umso größer ist das Risiko dabei entdeckt und erwischt zu werden. Immerhin blieben rund 27 Prozent der registrierten Diebstahlsdelikte in Kleingärten, Lauben und Bungalows im Versuch stecken.

Um für die Zeit, in welcher der Garten nicht ständig bewohnt oder genutzt wird, besser gewappnet zu sein, empfiehlt die Polizei:

  • Verwenden Sie in allen Türen fachgerecht eingebaute Zylinderschlösser und Sicherheitsschließbleche. Fenster sollten durch nachrüst- und abschließbare Fenstergriffe sowie mittels Zusatzriegel gesichert werden.
  • Alle Fenster der Gartenlaube bzw. des Bungalows sollten bei längerer Abwesenheit von außen vollflächig mit einer massiven Voll- oder Schichtholzplatte abgedeckt werden. Die Befestigung erfolgt am Fensterrahmen mit durchgehenden stabilen Gewinde-Rundkopf-Schrauben.
  • Geben Sie den Tätern keine Hilfsmittel an die Hand. Verschließen Sie alle Gartengeräte und Werkzeuge sorgfältig. Auch Einsteighilfen, wie Leitern u. Ä., sollten weg- oder angeschlossen werden.
  • Schalten Sie, wenn möglich, bei den Außensteckdosen den Strom ab.
  • Eine weit verbreitete Unsitte ist das Deponieren von Notschlüsseln unter Fußabtretern, in Dachrinnen oder unter Blumenkästen. Die Täter kennen alle diese Verstecke.
  • Entfernen Sie im Herbst alle wertintensiven technischen Geräte und Gegenstände aus Bungalow oder Laube und lagern Sie diese an einem sicheren Ort. Äußerlich sichtbare Dinge wie SAT-Schüsseln, Antennenanlagen aber auch teure Terrassenmöbel sollten abgebaut bzw. weggeräumt werden.
  • Auf der Internetseite www.k-einbruch.de erhalten Sie zahlreiche Tipps und Hinweise zur Sicherung Ihrer Wohnung, diese können Sie auch auf Ihre Gartenlaube oder Ihren Bungalow anwenden.
  • Organisieren Sie eine funktionierende Nachbarschaftshilfe, getreu der Devise: „Vorsicht! Wachsamer Nachbar"! Tauschen Sie Adressen und Telefonnummern zur gegenseitigen Information aus.
  • Achten Sie bei Kontrollgängen in der kalten Jahreszeit auch auf die Nachbargrundstücke. Gibt es ungewöhnliche Veränderungen oder Vorkommnisse?

Wenn Sie Opfer eines Einbruchs geworden sind:

  • Verständigen Sie sofort die Polizei!
  • Nehmen Sie keine Veränderungen vor Ort vor, räumen Sie nicht auf!
  • Verwischen Sie keine Spuren, wie bspw. Schuhabdrücke in der Erde oder im Schnee.
  • Weisen Sie bei der Anzeigenaufnahme auf offensichtliche Veränderungen durch den Einbrecher hin.
  • Erstellen Sie eine Liste mit den entwendeten Gegenständen und notieren Sie den entsprechenden Wert.
  • Informieren Sie Ihre Versicherung.

 

Es gibt viele Tipps und Kniffe, wie sich jeder Gartenfreund mit einfachen Mitteln, die nicht viel kosten, vor Einbrechern schützen kann. Sie müssen Ihre Laube deshalb zu keiner Festung ausbauen! Ratschläge und Praxistipps finden Sie in der vom Landeskriminalamt Sachsen herausgegebenen Broschüre „Wie kann man Gartenlauben und Bungalows vor Einbruch schützen?"  Sie ist erhältlich in jeder polizeilichen Beratungsstelle, zum Download steht sie hier bereit: https://www.polizei.sachsen.de/Polizeiliche Prävention/Publikationen/Broschüren und Flyer.

 

Darüber hinaus können Sie sich auch in den polizeilichen Beratungsstellen über wirksame Schutzmaßnahmen informieren. Die Kontaktdaten aller polizeilichen Beratungsstellen in Sachsen finden Sie hier: https://www.polizei.sachsen.de/de/46874.htm

 

[1] Quelle: Polizeiliches Auskunftssystem Sachsen (PASS)


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