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Versammlungsgeschehen am Montag | Mehrere Betrugsdelikte in Leipzig

Medieninformation: 102/2023
Verantwortlich: Erstellerin: Dorothea Benndorf (db), Sandra Freitag (sf)
Stand: 21.02.2023, 16:17 Uhr

Versammlungsgeschehen am Montag

Ort: Stadt Leipzig; Landkreise Leipzig und Nordsachsen
Zeit: 20.02.2023, 16:00 Uhr bis 22:30 Uhr

Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Leipzig fanden am gestrigen Montag 16 Versammlungen zu verschiedenen Themen unter freiem Himmel statt, an der insgesamt etwa 1.380 Personen teilnahmen. Fünf Versammlungen waren vorher nicht angezeigt worden.

In der Stadt Leipzig sind knapp 360 Personen zu fünf Versammlungen zusammengekommen. Im Landkreis Nordsachsen fanden sieben Versammlungen statt, von der zwei in Eilenburg im Vorfeld nicht angezeigt worden waren. Im Landkreis Leipzig kam es zu vier Versammlungen.

In Eilenburg fand im Zeitraum von 19 Uhr bis kurz vor 21:00 Uhr eine Versammlung in Form eines Aufzuges statt, an der in der Spitze 530 Personen teilnahmen. Vereinzelt vermummten sich Teilnehmer und zwei Personen skandierten verfassungsfeindliche Parolen. An einem entsprechenden Gegenprotest, bei dem auch eine Sitzblockade im Samuelisdamm als Versammlung durchgeführt wurde, beteiligten sich in der Spitze etwa 90 Personen. Die Sitzblockade, an der elf Personen teilnahmen, wurde durch die Versammlungsbehörde vor Ort mit der Auflage, dass der Gehweg zu nutzen ist, genehmigt. Nachdem der Aufzug die Sitzblockade passiert hatte, wurde diese beendet.

Die Polizei hat im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen mehrere Strafanzeigen aufgenommen. Sechs wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Zudem wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet. (sf)

 

Mehrere Betrugsdelikte in Leipzig

Ort: Leipzig (Marienbrunn, Schönefeld-Ost, Schönefeld-Abtnaundorf)
Zeit: 20.02.2023

Gestern kam es in Leipzig zu mehreren Betrugsdelikten, die zum Teil durch das umsichtige Handeln von Bankmitarbeitern verhindert werden konnten.

1. Fall

Gegen 16:00 Uhr erhielt eine 88-Jährige im Leipziger Stadtteil Marienbrunn einen Anruf von einer unbekannten weinenden Frau. Diese gab sich als ihre Tochter aus und schilderte einen Verkehrsunfall verursacht zu haben. Danach übernahm ein Mann das Telefonat. Er gab vor, dass eine Person bei dem Verkehrsunfall ums Leben gekommen sei, ihre vermeintliche Tochter nun in Haft müsse und nur durch die Zahlung einer hohen Kautionssumme frei käme. Die Seniorin schenkte dem Glauben und begab sich zu einer Bankfiliale in ihrer Nähe. Als sie bei einer dortigen Mitarbeiterin einen hohen fünfstelligen Bargeldbetrag ausgezahlt bekommen haben wollte, wurde diese skeptisch und informierte die Polizei. Danach fiel der Betrug auf.

2. Fall

Ein ähnlicher Fall ereignete sich am frühen Nachmittag in Leipzig-Schönefeld-Ost. Dort riefen zwei Unbekannte bei einem Ehepaar (m/83, w/89) an. Die Anrufer gaben sich als Polizeibeamter und Staatsanwältin aus. Sie erläuterten den Senioren ebenso, dass ihre Tochter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und eine Strafe gegen diese nun zur gegen die Entrichtung eines mittleren fünfstelligen Bargeldbetrages beim Amtsgericht abgewendet werden könne. Die Tatverdächtigen betonten noch, dass das Ehepaar bei der Bank nicht erwähnen sollen, dass sie das Geld zur Zahlung einer Kaution, sondern für eine Hochzeit benötigen. Der 83-Jährige ging daraufhin zu einem Geldinstitut und wollte die Summe von seinem Konto abheben. Ein Angestellter wurde hellhörig und klärte den Geschädigten auf, dass es sich offensichtlich um einen Betrug handelt.

3. Fall

In einem dritten Fall hatten die Betrüger Erfolg. Ein unbekannter Mann klingelte gegen 15:30 Uhr an der Wohnungstür eines 95-Jährigen. Er stellte sich als Mitarbeiter einer Krankenkasse vor und lies sich unter einem Vorwand die EC-Karte sowie die dazugehörige PIN-Nummer des älteren Herren aushändigen. Danach verließ der Tatverdächtige mit der Karte das Wohnhaus. Dem 95-Jährigen kam dies kurze Zeit später merkwürdig vor. Als ein Verwandter sein Konto sperren wollte, wurde bereits ein niedriger vierstelliger Bargeldbetrag abgehoben.

Die Polizei hat in den Fällen die Ermittlungen wegen Betruges und Amtsanmaßung aufgenommen. (db)


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