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Reinsdorf: Überholverbot auf S 286

Medieninformation: 152/2023
Verantwortlich: Karolin Hemp
Stand: 10.05.2023, 16:10 Uhr

Überholverbot auf S 286
 

Zeit:     09.05.2023
Ort:      Reinsdorf

Nach zwei tödlichen Verkehrsunfällen, die sich am Dienstagmorgen ereigneten, werden verkehrsrechtliche Sofortmaßnahmen eingeleitet.

Auf Grundlage einer Drei-Jahres-Betrachtung werden Streckenbereiche auf Unfallschwerpunkte analysiert. Im Zeitraum der Jahre 2020 bis 2022 wurden auf der S 286 zwischen der Vettermannstraße und dem Autohof Härtensdorf insgesamt vier Verkehrsunfälle mit Personenschaden registriert, denen unterschiedliche Ursachen zugrunde lagen. Neben überhöhter Geschwindigkeit und überfrorener Fahrbahn waren ein Fehler beim Abbiegen und der Einfluss von Alkohol ursächlich. Aufgrund dieses Unfallgeschehens  war ein Tätigwerden der Unfallkommission nicht erforderlich.      

Aufgrund der Sperrung der Schedewitzer Brücke im Stadtbereich von Zwickau fungiert die S 286 aktuell als Umleitungsstrecke, die von zahlreichen Fahrzeugführern genutzt wird. In diesem Zuge ist bis in den Monat Juli 2023 mit einem stark erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen.

Am 9. Mai 2023 ereigneten sich zwei tödliche Verkehrsunfälle. Da der Unfallhergang in beiden Fällen bis dato noch ungeklärt ist, erfolgt eine detaillierte Unfallanalyse. In Reaktion auf diese Ereignisse wird, in Abstimmung zwischen dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr, dem Landkreis Zwickau, der Stadt Zwickau und der Polizeidirektion Zwickau, als Sofortmaßnahme im ersten Schritt ab dem 11. Mai 2023 auf dem Streckenverlauf zwischen Vettermannstraße und dem Autohof Härtensdorf ein vorläufiges Überholverbot umgesetzt. Weitere verkehrsorganisatorische Maßnahmen werden im Zuge der Unfallanalyse geprüft. (kh)


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