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Verdacht der gefährlichen Körperverletzung - Beschuldigter in Untersuchungshaft

Medieninformation: 262/2025
Verantwortlich: Thomas Geithner
Stand: 07.05.2025, 10:00 Uhr

Landeshauptstadt Dresden

Verdacht der gefährlichen Körperverletzung

Beschuldigter in Untersuchungshaft


Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen zwei Deutsche (20, 21) wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung. 

Dem 20-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, gemeinsam mit dem 21–jährigen Beschuldigten am 5. Mai 2025 gegen 21:15 Uhr an der Tür der Wohnung eines 33-jährigen Ukrainers an der Pillnitzer Straße in der Absicht geklingelt zu haben, diesen zu verletzen. Als ein in der Wohnung anwesender Freund des Ukrainers (ein 42-jähriger Deutscher) die Tür öffnete, soll der 20-jährige Beschuldigte versucht haben, diesem unvermittelt mit einem Hammer auf den Kopf zu schlagen. Durch eine Abwehrreaktion konnte der Geschädigte den Schlag abwehren und wurde nur an der Schulter verletzt. Dem Geschädigten gelang es sodann, die Tür wieder zu schließen.

Der 20-jährige Beschuldigte wurde am 5. Mai 2025 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 6. Mai 2025 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte ist bereits einschlägig vorbestraft und stand im Tatzeitpunkt unter Vorbewährung nach § 61 Jugendgerichtsgesetz. Er hat keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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