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BMI verbietet Verein „Königreich Deutschland“

Verantwortlich: LKA Sachsen
Stand: 13.05.2025, 07:33 Uhr

Exekutivmaßnahmen dazu auch in Sachsen

Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Beamte des Landeskriminalamtes Wohn- und Geschäftsräume im Landkreis Mittelsachsen, Landkreis Sächsische Schweiz, Dresden und Leipzig.

In Zusammenarbeit mit der Landesdirektion Sachsen, als vereinsrechtliche Vollzugsbehörde führt das LKA Sachsen die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung und Umsetzung eines Vereinsverbots im Freistaat Sachsen und in Amtshilfe für die Landesdirektion durch.

Grund ist eine Verfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes.

Mit Unterstützung von Einsatzkräften der Bereitschafts- und Bundespolizei werden die Liegenschaften des Vereins und Wohnungen von führenden Mitgliedern durchsucht, um Vereinsvermögen zu beschlagnahmen und weitere Beweismittel für die verfassungsfeindlichen Ziele und Aktivitäten des Vereins sicherzustellen.

Das heutige Verbot untersagt jede Fortführung der bisherigen Tätigkeiten. Verstöße dagegen sind Straftaten.

Auch das Bundesministerium des Innern hat eine Medieninformation dazu veröffentlicht. 


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