Dienstausweis der Polizei Sachsen
Der neue bundeseinheitliche Dienstausweis der Polizei hat Chipkartenform und ist besonders fälschungssicher. Anhand mehrerer Sicherheitsmerkmale lassen sich Polizeibedienstete leicht und eindeutig identifizieren.
Daran erkennen Sie den Polizeidienstausweis
Der Ausweis in Chipkartenform [85,6 mm x 53,98 mm] ist hellblau und verfügt über mehrere auffällige Sicherheitsmerkmale.
Auf der Vorderseite des Ausweises finden Sie:
- Zwei Fotos: Neben dem Hauptfoto ist ein zweites, kleineres Foto als Kippbild unten rechts abgebildet. Wenn Sie den Ausweis leicht neigen, verändert sich dieses Bild.
- Eine spürbare Erhebung: Am linken unteren Bildrand befindet sich eine spürbare Erhebung. Fahren Sie mit dem Finger darüber, können Sie diese fühlen.
- Ein Hologramm: Der Polizeistern ist als Hologramm aufgedruckt und glänzt, wenn Licht darauf fällt.
- Das Landeswappen: Das Wappen des Freistaates Sachsen ist ebenfalls sichtbar.
- Persönliche Daten: Foto, Name und der Dienstgrad der Polizeibediensteten sind selbstverständlich enthalten.
Die Rückseite des Ausweises zeichnet sich aus durch:
- Optisch variabler Schriftzug: Die Zahl »110« ist mit besonderer Tinte gedruckt. Wenn Sie den Ausweis leicht neigen, verändert sich die Farbe oder das Aussehen des Schriftzugs.
- Brailleschrift: Das Wort »Polizei« ist in Brailleschrift (Blindenschrift) abgebildet. Dies ermöglicht auch sehbehinderten Menschen, die Echtheit des Ausweises zu überprüfen.
- Angaben zur Ausstellungsbehörde: Als ausstellende Behörde ist das Sächsische Staatsministerium des Innern angegeben.
Wenn Sie Zweifel an der Legitimation eines Polizeibediensteten oder der Echtheit eines Ausweises haben, wenden Sie sich bitte an Ihre nächste Polizeidienststelle. Bei verdächtigen Personen oder Gefahr wählen Sie bitte den polizeilichen Notruf 110.
Übergangsregelung: alter und neuer Ausweis gültig
Alle Bediensteten der Polizei Sachsen besitzen einen Dienstausweis. Der bundeseinheitliche Dienstausweis im Chipkartenformat löst den bisherigen Dienstausweis in Papierform ab. Die neuen Ausweise werden bis 2026 an alle Polizeibediensteten ausgegeben. Bis dahin behalten beide Dienstausweismodelle ihre Gültigkeit.
Die Einführung des bundeseinheitlichen Dienstausweises erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.