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Notruf-Fax für gehörlose und hörbehinderte Bürger Sachsens

Was ist ein Notruf-Fax?

Notruffax

Das Notruf-Fax ist für Personen gedacht, die sich aufgrund einer Behinderung nicht oder nur eingeschränkt über Sprache verständlich machen können.

Was muss beachtet werden?

Das Notruf-Fax wird als neutrales Dokument bereitgestellt. Da die Erreichbarkeiten der Polizei, der Feuerwehr und für den Notarzt für die Fax-Notrufe territorial unterschiedlich sind, werden die zuständigen Dienststellen in der Anlage aufgeführt. Aus diesen Übersichten kann sich der gehörlose bzw. hörbehinderte Bürger die für seinen Wohnort zuständigen Dienststellen entnehmen und entsprechend die Rufnummern in das Notruf-Fax eintragen. Zusätzlich empfehlen wir allen gehörlosen bzw. hörbehinderten Bürgern an die getroffenen Regelungen des Landesverband der Gehörlosen Sachsen e.V. zu orientieren.
  • Bitte beachten Sie, dass das bereitgestellte Notruf-Fax nur für gehörlose bzw. hörbehinderte Bürger des Freistaates Sachsen gilt!
  • Sollten Sie Bürger eines anderen Bundeslandes sein, gelten die jeweils dort bereitgestellten Notruf-Faxe!
  • Diese Notruf-Faxe ersetzen  für nicht behinderte Bürger keinesfalls die üblichen Notrufnummern.

Wie funktioniert das?

Das Notruf-Fax soll wie es der Name schon sagt, per Fax an die jeweils zuständige Polizeidienststelle "gefaxt" werden. Dazu ist es notwendig, es vorab auszudrucken und per Hand mit den notwendigen Daten zu versehen. Es sollte dann immer parat liegen, um es im Notfall auch abschicken zu können. Die Nummer der zuständigen Polizeidienststelle sollte zusätzlich im Faxgerät vorgespeichert werden. Diese Verfahrensweise ist mit dem Vorstand des Gehörlosenverbandes des Freistaates Sachsen abgestimmt.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Landesverband der Gehörlosen Sachsen e.V.
Geschäftsstelle
Carolinenstr. 10
01097 Dresden

Telefon:  0351 - 804 18 79
Telefax:  0351 - 803 07 72
E-Mail:   kontakt@deaf-sachsen.de


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