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Notruf-SMS für gehörlose und hörbehinderte Bürger

Die sächsische Polizei bietet für Menschen mit einer Hörbehinderung einen besonderen Service an. Notfälle können per SMS an die Polizei gemeldet werden. Um Gehörlose über diese Möglichkeit in geeigneter Form infomieren zu können, hat der Landesverband in Zusammenarbeit mit der Sächsischen Polizei ein Faltblatt entworfen.

Wie funktioniert’s?

Wer hörbehindert ist und dringend polizeiliche Hilfe benötigt, weil er oder andere Personen in Not sind, kann eine SMS an seinen Mobilfunkbetreiber senden. Der Anbieter (Vodafone, T-Mobile) wandelt die SMS in ein Fax um, das dann an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet wird.

Wichtig

Der Service ist ausschließlich für Hörbehinderte da und sollte nur in dringenden Notfällen (z. B. bei Gefahren für Leben oder Gesundheit) genutzt werden.


Hinweis

Derzeit bieten leider nicht alle Mobilfunkbetreiber diesen Service an. Zu weiteren Hinweisen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Mobilfunkanbieter in Verbindung.

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