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Praktikum

Schülerpraktikum

Die Polizeidirektion Leipzig bietet für externe Interessenten zwei Varianten von Praktika an. Zum einen Praktika für Schüler oder zur Berufsorientierung und zum anderen das Pflichtpraktikum eines Ausbildungsberufs oder eines Studiums.

1. Praktika für Schüler oder zur Berufsorientierung


Über den folgenden Link gelangen Sie zur Informationsplattform rund um das Schülerpraktikum, Berufsorientierungspraktikum und das Schülerferienpraktikum innerhalb der sächsischen Polizei:
 

2. Pflichtpraktikum eines Ausbildungsberufs oder eines Studiums

Die Polizeidirektion Leipzig bietet für Interessenten, welche im Rahmen ihres Curriculums ein Pflichtpraktikum zu absolvieren haben, die Möglichkeit dieses bei der Polizei durchzuführen.

Dauer:
 Die Dauer des Praktikums bestimmt sich nach dem Curriculum.

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
  • Teilnehmerkreis:
    • Polizeivollzugs- und Justizbedienstete auch anderer Bundesländer im Rahmen der Ausbildung bzw. des Studiums
    • Studierende der Rechtswissenschaften
    • Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
    • Studierende der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum Meißen (Hochschule Meißen (FH)) oder vergleichbarer Hochschulen anderer Bundesländer
    • Auszubildende oder Umschülerinnen sowie Umschüler in Ausbildungsberufen der öffentlichen Hand, sofern Personalwesen Bestandteil der Ausbildung ist (bspw. Landesdirektion Sachen)
    • Studierende der Fachrichtung Informatik, Allgemeine und Digitale Forensik oder verwandter Studiengänge mit Bezug zur Informatik (bspw. Hochschule Mittweida)
    • Studierende anderer Studiengänge (bspw. Psychologie, Soziologie, Pädagogik) in begründeten Einzelfällen
  • ein kurzes Bewerbungsschreiben mit Lebenslauf
  • die Versicherung, dass im Falle eines Praktikums in einer Polizeidienststelle eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung besteht; beide Versicherungen sind zu Praktikumsbeginn nachzuweisen
  • die Immatrikulations- oder eine Ausbildungsbescheinigung
  • ein polizeiliches Führungszeugnis oder der ausgefüllte Vordruck „Einwilligung in den Abgleich mit polizeilichen Dateien“ (wird auf Anforderung zugesandt)
  • weitere Hinweise, z. B. den Wunsch des Einsatzortes bzw. des Zeitraumes


Wie kann man sich bewerben?

Senden Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen schriftlich an r1.pd-l@polizei.sachsen.de oder an die PD Leipzig, Referat 1, Dimitroffstraße 1, 04107 Leipzig.

Praktikumsbeauftragte der PD Leipzig: Polizeihauptkommissarin Lüdemann

Alle Bewerberinnen und Bewerber der allgemeinen Verwaltung senden bitte alle erforderlichen Unterlagen schriftlich an rp.pd-l@polizei.sachsen.de oder an die PD Leipzig, Referat Recht, Personal, Dimitroffstraße 1, 04107 Leipzig.

Hinweis: Die Studierenden der Hochschule Mittweida sowie die Auszubildenden der Landesdirektion Sachsen bewerben sich für das Pflichtpraktikum bei der Polizei Sachsen bitte bei ihren jeweiligen Praktikumsbetreuerinnen und -betreuern.


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Betreuungsbereich

Der Betreuungsbereich der Polizeidirektion umfasst die

  • Stadt Leipzig

und die Landkreise

  • Nordsachsen und
  • Leipziger Land.

Kontakt


Leiter

PP Demmler

Polizeipräsident
René Demmler