Gemeinsam gegen Hass im Netz

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Unser Ziel ist es, Hasskommentare und extremistische Internetinhalte möglichst schnell zu erfassen, Betroffenen eine unmittelbare und unkomplizierte Online-Anzeige zu ermöglichen sowie eine effiziente Strafverfolgung durch eine schnelle Sicherung beweiserheblicher Daten in Gang zu setzen.
Mit Hasskriminalität im Netz werden die Grenzen der freien Meinungsäußerung auf Social-Media-Plattformen, in E-Mails oder in Messengerdiensten überschritten und Rechte anderer verletzt, beispielsweise durch Beleidigung, üble Nachrede, Bedrohung, Diskriminierung, Volksverhetzung oder extremistische Parolen und unverhohlene Aufrufe zu politisch motivierten Straf- und Gewalttaten.
Oftmals sind ganze Personengruppen aber auch Einzelpersonen Ziel dieser Hetze. Sie werden beleidigt und bedroht zum Beispiel aufgrund ihrer politischen Einstellung oder ihres politischen Engagements, ihrer Herkunft oder Religion, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung.
Aktuelles
Online Anzeige erstatten
Bundesweite Meldestellen
Beschwerdestelle von Jugendschutz.net
Beschwerdeportal der zentralen Koordinierungsstelle für digitale Dienste der Bundesnetzagentur
Der DSC kann rechtswidrige Inhalte aber nicht selbst löschen oder sperren oder die Löschung oder Sperrung anordnen. Melden Sie rechtswidrige Inhalte daher in jedem Fall dem jeweiligen Dienst über das dort angebotene Meldeverfahren! Wenn ein rechtswidriger Inhalt auch strafbar ist (zum Beispiel Beleidigung, Bedrohung, Aufrufe zur Gewalt, Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, Volksverhetzungen etc.), erstatten Sie Anzeige bei der Polizei! Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Inhalt strafbar ist, wenden Sie sich ebenfalls an die Polizei.
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes arbeitet auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
Digitale Desinformationen
Als Strafrechtsnormen kommen beispielsweise
- Beleidigung,
- üble Nachrede oder
- Verleumdung (z. B. gegen Amtsträger) sowie
- Vortäuschen einer Straftat oder
- falsche Verdächtigung
in Betracht.
In entsprechenden Fällen sollten daher auch Strafanzeigen erstattet werden. Da solche Beeinflussungsversuche möglicherweise bereits Wirkung zeigen und die öffentliche Wahrnehmung verändern, werden strafrechtliche Maßnahmen letztlich allein nicht wirksam sein.
Öffentliche Aufklärung und Vermittlung von Medienkompetenz
Eine weitere notwendige Flanke zur Bekämpfung von Desinformationen umfasst daher auch eine breite öffentliche Aufklärung, die den Bürgerinnen und Bürgern dabei hilft, ihre Medienkompetenz zu stärken und ein Bewusstsein für die Beeinflussung politischer Prozesse durch Desinformation zu entwickeln. Ausführliche Informationen finden Sie hier und hier.
Desinformation im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine
Auch im Zusammenhang mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine spielt Desinformation eine zentrale Rolle. Die Sicherheitsbehörden nehmen diese Bedrohung sehr ernst und möchten hierfür mit Informationen zum Umgang mit Desinformation sensibilisieren. Diese finden Sie hier.
Weitere Informationen, wie Sie sich schützen und wo Sie sich beraten lassen können
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Polizeiliche Kriminalprävention trägt essentiell zur Stärkung der Sicherheit in der Bevölkerung bei. Einen wichtigen Beitrag dazu leistet die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes mit ihren Medien, Initiativen und Kampagnen. Hier finden Sie ein breit gefächertes Aufklärungs- und Beratungsangebot gegen Gewalt, Hass und Radikalisierung, was Sie tun können, wenn Menschen bedroht werden im realen und im digitalen Leben, wie Sie reagieren können, wenn Freunde plötzlich lieber Extremisten nacheifern als Feiern zu gehen, wie jeder mit Gegenargumenten einschreiten und so einen Beitrag gegen Hass im Netz leisten kann.
Demokratie-Zentrum Sachsen
Das Demokratie-Zentrum Sachsen fungiert als zentrale Koordinierungsstelle und vereint alle staatlichen und nicht-staatlichen Akteure, die sich für die Stärkung der Demokratie und gegen extremistische und menschenfeindliche Tendenzen engagieren. So ist ein Beratungsnetzwerk entstanden, dass in Sachsen schnelle und fundierte Beratungshilfen für Betroffene sowie Präventionsmaßnahmen anbietet, um beispielsweise Hass im Netz oder Konflikte mit einem rechtsextremistischen, antisemitischen, rassistischen oder menschenfeindlichen Hintergrund angemessen bewältigen zu können.
Sächsische Landesmedienanstalt
In einer von der Sächsischen Landesmedienanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien herausgegebenen Handreichung finden Sie viele kreative Beispielen, wie Sie im Netz genauso wie in der analogen Welt digitale Courage durch Beziehen von Positionen und Aufzeigen von Haltungen zeigen können. Aktive Gegenrede – Stellung zu beziehen und Hass nicht einfach stehen zu lassen – unter der Verwendung von stichhaltigen Argumenten bzw. neuen Perspektiven – kann eine Möglichkeit sein, Hasskommentaren entgegenzutreten und Fake News zu entkräften.
HateAid gGmbH
Die gemeinnützige Organisation HateAid gGmbH ist eine Anlaufstelle für Betroffene von digitaler Gewalt und Hass im Netz. Von digitaler Gewalt und Hass im Netz betroffen zu sein, bedeutet Stress. Hier setzt die HateAid gGmbH an und steht Betroffenen durch stabilisierende Erst-, Sicherheits- und Kommunikationsberatung und rechtlichen Beistand zur Seite. Daneben bietet die Anlaufstelle in einen online-Ratgeber erste Reaktionsmöglichkeiten und Strategien, die helfen können, mit digitalen Angriffen und Hass im Netz umzugehen.
ichbinhier e.V.
Der ichbinhier e.V. klärt auf über die Ursachen von Hassrede, ihre Verbreitung und ihre Auswirkungen. Der Verein unterstützt Menschen und Institutionen in allen Bereichen der Gesellschaft darin, sich gegen digitale Angriffe zu wappnen, dem Hass in den eigenen Social Media-Seiten oder in der Organisationskultur zu begegnen und Gegenrede zu betreiben. Um noch mehr Menschen zu digitaler Zivilcourage zu befähigen, bietet der ichbinhier e.V. offline und online spannende und praxisreiche Schulungsformate an.
Faltblatt des Sächsischen Ausländerbeauftragten
Am 3. April 2021 trat das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität in Kraft. Es soll Betroffene besser schützen. Es enthält Strafverschärfungen und die Pflicht sozialer Netzwerke zur Meldung von Hasspostings an das Bundeskriminalamt. Ein Faltblatt des Sächsischen Ausländerbeauftragten erklärt die Rechtslage, schlägt konkrete Schritte vor und ermutigt zur Selbstfürsorge. Gegenstrategien und Reaktionswege werden erklärt.