Heilfürsorge, Sonderversorgung
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Sonderversorgung
Das Sachgebiet Sonderversorgung des Polizeipräsidiums für Service und IT nimmt im Auftrag des Sächsischen Staatsministerium des Innern für den Freistaat Sachsen die Aufgaben des Funktionsnachfolgers für das Versorgungssystem der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei, der Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs (Sonderversorgungssystem nach Anlage 2 Nr. 2 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes -AAÜG-) wahr.
Zeitraum
- Schließung der Versorgungsordnung -VSO- des ehemaligen Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei am 31. Dezember 1991.
Aufgaben der Sonderversorgung
- Überführung der im Versorgungssystem der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei, der Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs bis 31. Dezember 1991 erworbenen Anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung,
- Gewährung von Leistungen für Unfälle bzw. Erkrankungen, die während der Zugehörigkeit zum Sonderversorgungssystem als Dienstbeschädigungen anerkannt wurden,
- Gewährung von Übergangsrenten als Leistungen nach § 9 des AAÜG,
- Feststellung der maßgeblichen Daten für Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem nach Anlage 1 Nr. 19 des AAÜG und Übermittlung dieser an den zuständigen Versorgungsträger,
- Bescheinigung von Arbeitgeberzeiten für ehemalige Zivilbeschäftigte und Angehörige, die nicht dem genannten Zusatzversorgungssystem bzw. Sonderversorgungssystem unterlagen, sofern die Eintragungen im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung (SV-Buch) unvollständig oder nicht vorhanden sind.
Heilfürsorge
Durch das Sachgebiet Heilfürsorge werden Leistungen der Krankenfürsorge des Freistaates Sachsen für seine Beamtinnen und Beamten im Polizeivollzug, im Justizvollzug sowie im Vollzug einer Abschiebehaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtung sichergestellt.
- Grundlage ist das Sächsische Beamtengesetz und die Sächsische Heilfürsorgeverordnung. Der Leistungsumfang entspricht weitestgehend dem der gesetzlichen Krankenversicherung (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V). Darüber hinaus werden auch Leistungen der Pflege-, Renten- und Unfallversicherung reguliert.
- Ansprechpartner im Sachgebiet Heilfürsorge sind an den Standorten Dresden, Chemnitz und Leipzig erreichbar.
Standorte der Heilfürsorge
- Kontakt Heilfürsorge, Standort Chemnitz
- Kontakt Heilfürsorge, Standort Dresden
- Kontakt Heilfürsorge, Standort Leipzig
Informationen zum Datenschutz
Formularcenter Heilfürsorge
Bitte senden Sie die eigenhändig unterschriebenen Formulare per Post oder als Anhang per E-Mail zu. Ergänzende ärztliche Verordnungen zum Antrag legen Sie bitte stets im Original vor.
Für weitere Antragsformulare in anderen Leistungsbereichen der Heilfürsorge (bspw. Haushaltshilfe) wenden Sie sich bitte an die Heilfürsorge.
Erstattungs- und Leistungsanträge
- Formular Erstattungsantrag allgemein (*.pdf, 0.66 MB)
- Formular Erstattungsantrag Heilpraktiker (*.pdf, 0.74 MB)
- Leistungsantrag für besondere medizinische Leistungen (*.pdf, 0.61 MB)
Krankenversicherungskarte
- Formular Meldung Funktionseinschränkung Krankenversicherungskarte (*.pdf, 0.74 MB)
- Formular Verlust / Änderungsanzeige Krankenversicherungskarte (*.pdf, 0.68 MB)
Antragsunterlagen zur medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter
- Formular Ärztlicher Befundbericht zum Antrag auf eine medizinische Maßnahme der Vorsorge für Mütter & Väter (*.pdf, 0.63 MB)
- Selbstauskunftsbogen für eine medizinische Maßnahme der Vorsorge für Mütter und Väter (*.pdf, 0.68 MB)
Antragsunterlagen für eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme
- Formular Ärztlicher Befundbericht zum Antrag auf eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme (*.pdf, 0.72 MB)
- Selbstauskunftsbogen zum Antrag auf eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme (*.pdf, 0.66 MB)

