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Heilfürsorge, Sonderversorgung

Eine Chipkarte mit dem Wappen des Freistaats Sachsen und der Aufschrift Heilfürsorge Sachsen vor einem Umriss einer Karte des Bundeslandes Sachsen.

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Sonderversorgung

Das Sachgebiet Sonderversorgung des Polizeipräsidiums für Service und IT nimmt im Auftrag des Sächsischen Staatsministerium des Innern für den Freistaat Sachsen die Aufgaben des Funktionsnachfolgers für das Versorgungssystem der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei, der Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs (Sonderversorgungssystem nach Anlage 2 Nr. 2 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes -AAÜG-) wahr.

Zeitraum

  • Schließung der Versorgungsordnung -VSO- des ehemaligen Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei am 31. Dezember 1991.

Aufgaben der Sonderversorgung

  • Überführung der im Versorgungssystem der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei, der Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs bis 31. Dezember 1991 erworbenen Anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung,
  • Gewährung von Leistungen für Unfälle bzw. Erkrankungen, die während der Zugehörigkeit zum Sonderversorgungssystem als Dienstbeschädigungen anerkannt wurden,
  • Gewährung von Übergangsrenten als Leistungen nach § 9 des AAÜG,
  • Feststellung der maßgeblichen Daten für Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem nach Anlage 1 Nr. 19 des AAÜG und Übermittlung dieser an den zuständigen Versorgungsträger,
  • Bescheinigung von Arbeitgeberzeiten für ehemalige Zivilbeschäftigte und Angehörige, die nicht dem genannten Zusatzversorgungssystem bzw. Sonderversorgungssystem unterlagen, sofern die Eintragungen im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung (SV-Buch) unvollständig oder nicht vorhanden sind.

Heilfürsorge

Durch das Sachgebiet Heilfürsorge werden Leistungen der Krankenfürsorge des Freistaates Sachsen für seine Beamtinnen und Beamten im Polizeivollzug, im Justizvollzug sowie im Vollzug einer Abschiebehaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtung sichergestellt.

  • Grundlage ist das Sächsische Beamtengesetz und die Sächsische Heilfürsorgeverordnung. Der Leistungsumfang entspricht weitestgehend dem der gesetzlichen Krankenversicherung (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V). Darüber hinaus werden auch Leistungen der Pflege-, Renten- und Unfallversicherung reguliert.
  • Ansprechpartner im Sachgebiet Heilfürsorge sind an den Standorten Dresden, Chemnitz und Leipzig erreichbar.

Standorte der Heilfürsorge

Informationen zum Datenschutz

Formularcenter Heilfürsorge

Bitte senden Sie die eigenhändig unterschriebenen Formulare per Post oder als Anhang per E-Mail zu. Ergänzende ärztliche Verordnungen zum Antrag legen Sie bitte stets im Original vor.

Für weitere Antragsformulare in anderen Leistungsbereichen der Heilfürsorge (bspw. Haushaltshilfe) wenden Sie sich bitte an die Heilfürsorge.

Erstattungs- und Leistungsanträge

Krankenversicherungskarte

Antragsunterlagen zur medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter

Antragsunterlagen für eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme

Karrieremöglichkeiten

Das Logo der Berufskampagne »Verdächtig gute Jobs!« bei einem Messeauftritt. Das Polizeipräsidium für Service und IT (PPSI) informiert auch auf solchen Veranstaltungen über zivile Jobs und Karrieremöglichkeiten sowie die Bewerbung.

Wir suchen Verstärkung

Das Logo zeigt den Schriftzug: »Technik Service Logistik der Polizei Sachsen« neben einem schemenhaften Polizeistern. Das Polizeipräsidium für Service und IT (PPSI) ist der zentrale Dienstleister für die sächsische Polizei in diesen Bereichen.

Polizeipräsidium für Service und IT (PPSI)

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