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Waffen und Munition sicher aufbewahren

Waffen und Munition sicher aufbewahren
(© Matheus Lara/pexels)

Wir informieren über die besonderen Vorkehrungen, die es für Waffenbesitzer zu beachten gilt
Waffen und Munition sicher aufbewahren
(© Matheus Lara/pexels)

Damit Schusswaffen oder Munition nicht abhandenkommen oder Dritte diese unbefugt an sich nehmen, verpflichtet der Gesetzgeber gewerbliche und private Waffen- und Munitionsbesitzer entsprechende Vorkehrungen für eine sichere und rechtskonforme Verwahrung von Waffen und Munition zu treffen.

Dies regelt der Gesetzgeber explizit in § 36 WaffG (Waffengesetz). Waffen und Munition müssen demnach in entsprechenden Wertbehältnissen aufbewahrt werden. Gebäude, Wohnhäuser oder Wohnungen sollten zusätzlich über eine Grundsicherung (Einbruchschutz) verfügen, die das Eindringen von Unbefugten erschwert. Auch wenn es keine gesonderten, gesetzlichen vorgeschriebenen Vorschriften beim Einbruchschutz gibt, fängt die Sicherheit bereits an der Haustür und den Fenstern an. Aber nicht nur die Privatsphäre ist besonders schützenswert, sondern auch die sichere Verwahrung von Wertgegenständen, Waffen und Munition. 

Waffen müssen in entsprechenden Wertbehältnissen aufbewahrt werden. Dies erfolgt nach DIN EN 1143-1. Um dabei Handlungssicherheit zu erreichen und Bürgerinnen und Bürgern vollumfänglich zu informieren, wurde ein bundeseinheitlicher Leitfaden erarbeitet.

Der Nachweis der vorgeschriebenen Aufbewahrung sollte durch einen Beleg über den Kauf des erforderlichen Aufbewahrungsbehältnisses, Lichtbilder des Behältnisses in geöffnetem und geschlossenem Zustand am Aufstellort sowie der Zertifizierungsmarke (Typenschild / Plakette) erfolgen.

Waffenbesitzer haben zu verhindern, dass die Waffenschränke durch Unbefugte geöffnet werden. Die Aufbewahrung der Schlüssel zu den Waffenschränken soll den Sicherheitsstandards der Aufbewahrung der Waffen entsprechen. Bei Zahlenkombinationsschlösser ist der Code lediglich dem Berechtigten bekannt und nicht an Dritte herauszugeben. Wählen Sie den Zahlencode mit Bedacht aus und vermeiden Sie einfache Kombinationen bzw. Geburtsdaten etc. 

Seit kurzem ist eine aktuelle Broschüre zum Thema Einbruchschutz – Waffen und Munition sicher aufbewahren verfügbar. Diese steht als Download unter folgendem Link
https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/338-waffen-und-munition-sicher-aufbewahren/

zur Verfügung und kann zudem über die Polizeiliche Beratungsstelle
(Kontakt Telefon: 03581/650-502 oder Mail: praevention.pd-gr@polizei.sachsen.de) angefordert werden. 

Ausführliche Informationen finden Sie in der Broschüre und den nachfolgenden Links:

https://www.k-einbruch.de/sicherheitstipps/waffen-munition/ 
https://www.k-einbruch.de/sicherheitstipps/wertsachen/ 




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