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Ablauf des Bachelorstudiengangs

Der Bachelorstudiengang umfasst insgesamt sechs Semester und erstreckt sich somit über drei Studienjahre. Dies entspricht einem studentischen Workload von 5400 Stunden bzw. 180 ECTS (European Credit Transfer System), entsprechend dem § 19 HRG.

Die Kultusministerkonferenz hat in ihren Beschlüssen vom 28. Juni 2002 und 18. September 2008 u. a. festgelegt, dass auch außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten als Studienleistung anerkannt werden können. Daher werden für Studienbewerberinnen und -bewerber, welche aus der Laufbahngruppe 1.2 (vorher: mittlerer Dienst) aufsteigen möchten, die Ausbildung und die praktischen Erfahrungen aus der bisherigen Tätigkeit als außerhochschulische Studienleistungen mit 60 ECTS angerechnet. Diese Polizeibeamtinnen und -beamten beginnen ihr Studium direkt im zweiten Studienjahr.

Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium (zwei Semester), welches am Fortbildungszentrum in Bautzen, und ein Hauptstudium (vier Semester), welches an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg/O.L. durchgeführt wird.

Für das Grundstudium sind zwei Grundlagenmodule und ein studienbegleitendes Fach vorgesehen. Im Anschluss an das fachtheoretische Studium folgt noch im zweiten Semester das Grundpraktikum zum Kennenlernen der polizeilichen Praxis.

Grundstudium

 

 Modul 1

 Rechts- und Handlungsgrundlagen der Polizei

 Modul 2

 Polizeipraktische Grundlagen

 Modul 3

 Grundlagen des Polizeitrainings

 Modul 4

 Grundpraktikum



Im Hauptstudium werden mit den Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärtern, welche zuvor das Grundstudium erfolgreich absolviert haben, und den Aufstiegsbeamtinnen und -beamten gemischte Studienkurse gebildet. Nach derzeitigem Stand gliedert sich das Hauptstudium in elf Module. Außerdem ist in diesem Zeitraum die Bachelor-Arbeit zu verfassen.
 

Hauptstudium

 

 Modul 3

 Grundlagen des Polizeitrainings

 Modul 5

 Methodische und sozialwissenschaftliche Grundlagen

 Modul 6

 Rechtliche Grundlagen präventiver und
 repressiver polizeilicher Tätigkeit

 Modul 7

 Grundsätze und Handlungsgrundlagen
 schutzpolizeilicher Arbeit

 Modul 8

 Allgemeine Kriminalistik und
 Grundlagen der Kriminologie

 Modul 9

 Rechts- und Handlungsgrundlagen
 zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit

 Modul 10

 Internationale Zusammenarbeit

 Modul 11

 Polizeilicher Einsatz in komplexen Lagen

 Modul 12

 Besondere Kriminalistik und Kriminologie

 Modul 13

 Spezifische rechtliche Anforderungen
 polizeilicher Tätigkeit

 Modul 14

 Spezielle Verwendungsfelder
 – Verwendungspraktikum


Das erfolgreich absolvierte Studium endet mit der Verleihung des akademischen Grads »Bachelor of Arts (B. A.) - Polizeivollzugsdienst« – eine Voraussetzung für die Ernennung zur Polizeikommissarin oder zum Polizeikommissar.


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