Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei Sachsen

(© Polizei Sachsen)
Die Grundlage bildet die bundeseinheitliche Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen beziehungsweise Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA).
Neue ÜEA sind unter Beachtung der neuesten Ausgabe der ÜEA-Richtlinie zu projektieren und zu installieren. Die Polizei und/oder der Konzessionär ist bereits frühzeitig in der Planungsphase hinzuzuziehen.
Neue ÜEA sind unter Beachtung der neuesten Ausgabe der ÜEA-Richtlinie zu projektieren und zu installieren. Die Polizei und/oder der Konzessionär ist bereits frühzeitig in der Planungsphase hinzuzuziehen.
Ansprechpartner für weitere Informationen
Örtlich zuständige Polizeidirektion:
Zur direkten Alarmweiterleitung zur Polizei ermächtigter Konzessionär im Freistaat Sachsen:
Bosch Sicherheitssysteme GmbH
Postanschrift:
Hugo-Junkers-Ring 1, Gebäude 109/N2
01109 Dresden
Telefon: +49 351 88962-78
E-Mail:
ÜEA-Richtlinie und länderspezifische Einzeldokumente
Nachfolgend werden die aktuell gültige sogenannte ÜEA-Richtlinie des Freistaats Sachsen und zusätzliche (länderspezifische) Einzeldokumente zur Verfügung gestellt.
Einzeldokumente (soweit erforderlich ausfüllbar):
Generator für Meldertexte gemäß ÜEA-Richtlinie
Im Anschluss finden Sie einen Generator für Meldertexte zur differenzierten Alarmübertragung im Satztyp 54H und Übersicht der Meldungsarten im Satztyp 02H gemäß Protokoll der Richtlinie VdS 2465. Beim Anklicken auf den Link startet ein automatischer Download der Excel-Datei.
Der Generator ist über einen von der Polizei Hessen bereitgestellten Link zugänglich.
Der Generator ist über einen von der Polizei Hessen bereitgestellten Link zugänglich.