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Ruhestand

Urkunde

Der verdiente Ruhestand steht auch Polizistinnen und Polizisten zu. Doch wann ist es für sie Zeit in Ruhestand zu gehen? Diese und andere Fragen beantworten wir an unserem heutigen #faktenfreitag zum Thema Ruhestand.
Urkunde

Der verdiente Ruhestand steht auch Polizistinnen und Polizisten zu. Doch wann ist es für sie Zeit, in Ruhestand zu gehen? Diese und andere Fragen beantworten wir an unserem heutigen #faktenfreitag zum Thema Ruhestand.

Lebzeitverbeamte, die nach dem 1. Januar 1964 geboren sind und ein Amt einschließlich der Besoldungsgruppe A13 innehaben, treten mit Ablauf des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 62. Lebensjahr vollendet haben. Anders ist es für ältere Vollzugsbeamtinnen und -beamte  Für die Jahrgänge ab 1952 steigt die Regelaltersgrenze schrittweise. Auf Antrag können Polizistinnen und Polizisten frühestens nach dem vollendeten 60. Lebensjahr in den Ruhestand gehen, müssen dann aber Abschläge hinnehmen.

Gemäß Paragraph 47 des Sächsischen Beamtengesetzes (SächBG) können Polizistinnen und Polizisten Ihren Ruhestand bis zu maximal drei Jahren hinausschieben, sofern das dienstliche Interesse gegeben ist.

Im Jahr 2020 sind in der Polizeidirektion Dresden 75 Beschäftigte in den Ruhestand bzw. die Rente eingetreten. Davon waren zehn Tarifbeschäftigte und 65 Beamtinnen und Beamte. Auf Wunsch sind zwei der Polizistinnen und Polizisten vorzeitig in den Ruhestand sowie drei Beschäftigte vorzeitig in Rente gegangen. Zudem haben 17 Kolleginnen und Kollegen ihren Eintritt in den Ruhestand herausgeschoben und sind „verspätet“ in diesen gegangen.

(05.11.2021, Text: Luisa Schlitter)

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Leiter

Polizeipräsident Lutz Rodig

Polizeipräsident Lutz Rodig

Betreuungsbereich

Der Betreuungsbereich der Polizeidirektion umfasst die

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