25.11.2025, 10:00 Uhr

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Frauenhand mit Aufschrift "Stop!"
© Grustock – stock.adobe.com

Bei Gewalt an Frauen handelt es sich nicht um private Angelegenheiten, sondern um ein drängendes gesamtgesellschaftliches Problem. Der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November bietet die Gelegenheit, das Bewusstsein für die verschiedenen Formen von Gewalt, die Frauen erfahren, zu schärfen.

Die Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sind vielfältig und reichen von verbaler Gewalt, wie Demütigungen, Beleidigungen und Einschüchterungen, bis hin zu körperlichen Angriffen und sexuellen Übergriffen – oft mit dem Ziel, Macht und Kontrolle über die Betroffene auszuüben. Frauen und Mädchen erleben Gewalt vor allem zu Hause, aber auch im öffentlichen Raum und am Arbeitsplatz. Zunehmend spielt auch digitale Gewalt über soziale Medien eine Rolle. Die Gewalt findet in allen gesellschaftlichen Schichten statt – unabhängig von Alter, Herkunft und sozialem Status.


Kontinuierlicher Anstieg von Straftaten Häuslicher Gewalt

Im Berichtsjahr 2024 wurden 10.873 Opfer von Häuslicher Gewalt erfasst. Das sind 3,1 Prozent mehr als noch im Jahr zuvor. 70,8 Prozent der Opfer Häuslicher Gewalt sind weiblich, überwiegend Frauen im Alter ab 21 Jahren (etwa jedes zweite Opfer der insgesamt 10.873 Opfer). Acht von zehn Opfern sind deutsche Staatsangehörige (79,1 Prozent). Durch Gewaltanwendung trug etwa jedes zweite Opfer (6.102 Opfer) Verletzungen davon.


Durchbrechen der Gewaltspirale

Es ist wichtig, dass insbesondere Betroffene frühzeitig erkennen, dass ihnen Unrecht widerfährt und dass sie wissen, wo Hilfe zu finden ist. Viele Opfer leiden im Stillen und schweigen aus Angst, Hilflosigkeit oder Scham- und Schuldgefühlen. Umso wichtiger ist es, betroffenen Frauen klar zu machen: „Sie sind nicht allein. Die Polizei unterstützt Sie und vermittelt bei Bedarf an spezialisierte Beratungsstellen.“

Auch das Umfeld reagiert oft mit Wegschauen. Doch gerade ein unterstützendes Umfeld kann dabei helfen, sich aus gewalttätigen Beziehungen zu befreien.


Hilfe bei bedrohlichen Situationen im eigenen Zuhause

  • Wenden Sie sich in akuten Bedrohungssituationen an die Polizei unter der Notrufnummer 110. Die Polizei ist verpflichtet, Sie zu schützen und kann den Täter unter Umständen für mehrere Tage aus der Wohnung verweisen.
  • Beantragen Sie eine Schutzanordnung bei Gericht. Das Gericht kann den Täter in der Regel für bis zu sechs Monate aus der gemeinsamen Wohnung verweisen, auch wenn er Mieter oder Eigentümer ist.
  • Auch außerhalb der Wohnung gibt es Schutz für Sie: Das Gericht kann anordnen, dass der Täter keinen Kontakt zu Ihnen aufnehmen darf – weder durch Annäherung noch durch Anrufe.


Verhaltenstipps bei bedrohlichen Situationen unterwegs

  • Achten Sie aufmerksam auf Ihre Umgebung und vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl – es warnt Sie oft instinktiv vor möglichen Gefahren.
  • Halten Sie Abstand und verlassen Sie bedrohliche Situationen so früh wie möglich. Suchen Sie sichere Orte auf. Wechseln Sie die Straßenseite oder das U-Bahn-Abteil, betreten Sie Kioske, Geschäfte oder Restaurants.
  • Sprechen Sie die bedrängende Person mit »Sie« an, um Außenstehenden zu signalisieren, dass es sich nicht um eine private Auseinandersetzung handelt.
  • Bitten Sie um Hilfe, indem Sie unbeteiligte Personen direkt ansprechen: »Hallo, Sie mit der grünen Jacke« und schildern Sie die Situation.
  • Rufen Sie in einer Notlage die Polizei unter 110 an und erstatten Sie Strafanzeige.


Sie bemerken, wie jemand bedroht wird? Zeugen müssen handeln:

  • Schauen Sie nicht weg und zögern Sie nicht, sondern rufen Sie die Polizei – auch im Verdachtsfall. Sollten Sie nicht sicher sein, ob eine Person in Not ist, fragen Sie nach: »Alles okay bei Ihnen?« Sollten sich weitere Personen in der Nähe aufhalten, fordern Sie diese zur Mithilfe auf. 
  • Zudem ist die Gesamtgesellschaft dafür verantwortlich Täter-Opfer-Umkehr sogenanntes Victim Blaming zu unterlassen. Die Verantwortung für eine begangene oder geplante Straftat liegt beim Täter und nicht bei der Betroffenen.


Anlaufstellen für von Gewalt Betroffene

Die Polizei Sachsen möchte allen Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, Mut machen, sich zu melden und kostenlose sowie anonyme Hilfe zu suchen. Der Polizeiliche Opferschutz steht betroffenen Personen zur Seite. Hier finden Sie Informationen zu Themen wie häuslicher Gewalt, sexuellem Missbrauch und Stalking sowie den Download zur Opferschutzbroschüre.

 

Weitere Anlaufstellen und Informationen: 

 

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