Tagung zur rechtswissenschaftlichen Bestandsaufnahme des Versammlungsrechts
Unter Beachtung behördlicher und polizeilicher Perspektiven in Dresden
Auch nach der »Zäsur« durch die Coronapandemie zeichnet sich das Versammlungsgeschehen in Deutschland durch eine enorme Dynamik und Vielschichtigkeit aus. Teilweise im Wochentakt wer-den Versammlungsbehörden und Polizei mit neuen Versammlungsphänomenen konfrontiert (»Querdenker«, »Klimakleber«, »Bauernproteste«, »Pro-Palästina-Demos«, Proteste gegen AfD-Veranstaltungen etc.). Die behördliche bzw. polizeiliche Aufgabe, unterschiedlichste Versammlungsanliegen unter Gewährleistung der Einhaltung rechtlicher Grenzen zu berücksichtigen, ist somit bereits schwer genug.
Umso wichtiger scheint es, die Fortentwicklung des Versammlungsrechts wissenschaftlich zu begleiten. Dabei geht es insbesondere darum, die sich verändernde Rechtslage im Überblick zu behalten, die Einhaltung verfassungsrechtlicher Vorgaben zu prüfen sowie spezifische Besonderheiten einzelner Ländergesetze zu identifizieren und rechtlich einzuordnen. Zugleich sollte sich die wissenschaftliche Begleitung nicht allein auf eine dogmatische Analyse beschränken, sondern die praktischen »Zwänge«, denen die Ver-sammlungsbehörde und die Polizei ausgesetzt sind, in der Beurteilung berücksichtigen.
Auf Initiative von Prof. Dr. Henning Schwier und Dr. Christoph Meißelbach hatten das Sächsische Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (SIPS) und die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung (SLpB) im Rahmen ihrer langjährigen, fruchtbaren Kooperation am Donnerstag und Freitag vergangener Woche in den Dresdner Standort der Landeszentrale eingeladen, um zu versammlungsrechtlichen Fragen zu debattieren.
Referentinnen und Referenten kamen dabei von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, von der Hochschule Meißen, von der Universität Leipzig und der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH).
Über 70 Teilnehmende aus den Reihen der Polizei und anderen Behörden sowie der Wissenschaft (u. a. aus Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Thüringen, Berlin und Sachsen) brachten ihre Expertise und Erfahrung in die Diskussionen ein, sodass ein angeregter Austausch von Wissenschaft und Praxis entstehen konnte. Die Erkenntnisse aus der Tagung tragen nicht nur zur Vertiefung des wissenschaftlichen Diskurs zum Versammlungsrecht bei, sondern sind auch geeignet, in künftige versammlungsgesetzliche Vorhaben einfließen als auch Entscheidungsprozesse in Versammlungsbehörden und Polizeien einzufließen.
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